3G-Regeln ab Montag, 30.08.2021 im Landkreis Straubing-Bogen

27. August 2021 : Für den Landkreis Straubing-Bogen wird seit Donnerstag, den 26.08.2021 vom Robert-Koch-Institut (RKI) ein Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner von über 35 ausgewiesen. Die aktuell starke Zunahme der Infektionszahlen führt dazu, dass dieser Grenzwert ab Samstag drei Tage in Folge überschritten wird.
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Damit gelten ab Montag, 30.08.2021 im Landkreis Straubing-Bogen die 3G-Regeln.

Für den Zugang zu verschiedenen Innenbereichen müssen Personen dann nachweisen, dass sie entweder vollständig geimpft, innerhalb der letzten 6 Monate genesen oder aktuell getestet sind. Als Testnachweis gilt ein maximal 24 Stunden alter Schnelltest oder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test.

Vom Testnachweis ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Schüler, die im Rahmen des Unterrichts regelmäßig getestet werden. Die Ausnahme für Schüler gilt auch in den Ferien, auch wenn hier keine regelmäßigen Schultestungen stattfinden.

Zu den Bereichen, in denen für den Zugang die 3G-Regeln gelten, gehören insbesondere:

  • Zugang zur Innengastronomie; die Abholung mitnahmefähiger Speisen und Getränke bleibt hiervon unberührt
  • Besuch von geschlossenen Räumen in Freizeitparks, Kinos, Theatern, Sport- und Kulturveranstaltungen etc.
  • Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen oder privaten Feiern aus besonderem Anlass (Hochzeit, Taufe, etc.) in geschlossenen Räumen
  • Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen (z.B. Friseurbesuch)
  • Sportausübung in geschlossenen Räumen
  • Zugang als Besucher von Krankenhäusern
  • Beherbergung (z.B. im Hotel); bei Ankunft sowie zusätzlich jede weiteren 72 Stunden
     

Hinweis:
Falls der Inzidenzwert noch weiter ansteigt und drei Tage in Folge über 50 liegt, müssen dann am übernächsten Tag zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden.

 

Weiterhin Impfungen ohne Anmeldung im Impfzentrum

Im Impfzentrum am Hagen werden weiterhin auch Impfungen ohne Anmeldung oder Registrierung angeboten. Die Öffnungszeiten des Impfzentrums können den Internetauftritten des Landratsamtes Straubing-Bogen und der Stadt Straubing entnommen werden.

Auch wenn keine Voranmeldung und Terminbuchung unter der bayernweit einheitlichen Seite www.impfzentren.bayern erforderlich ist, so wird dies dennoch empfohlen, da bei unerwartet starkem Andrang und längerer Wartezeit Personen mit Terminbuchung im Impfzentrum vorgezogen werden können.