Wahl von ehrenamtlichen Richtern für die Verwaltungsgerichte

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Interessierte Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Straubing-Bogen können sich ab sofort bei ihrer Wohnsitzgemeinde melden und mitteilen, dass sie gewillt und in der Lage sind, das Amt eines ehrenamtlichen Richters am Verwaltungsgericht Regensburg wahrzunehmen.

Ehrenamtliche Richter müssen Deutsche sein, sollen das 25. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks des Verwaltungsgerichts Regensburg haben.

Zu ehrenamtlichen Richtern können Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst nicht berufen werden, ebenso dürfen die vorgeschlagenen nicht Abgeordnete sein, Soldaten, Richter oder Anwälte.

Auf der Vorschlagsliste, die vom Landratsamt Straubing-Bogen erstellt wird, sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden.

Aus den Vorschlagslisten werden die ehrenamtlichen Richter für fünf Jahre von einem Wahlausschuss gewählt.

Ehrenamtliche Richter wirken bei Entscheidungen der Verwaltungsgerichte neben den Berufsrichtern mit und haben bei den mündlichen Verhandlungen und der Urteilsfindung die gleichen Rechte wie die hauptamtlichen Richter.