Vorschlagsliste für Jugendschöffen liegt auf

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Straubing-Bogen hat in seiner Sitzung am 12. April 2018 die Liste der Personen aufgestellt, die für die Kalenderjahre 2019 bis 2023 als Jugendschöffen für die Jugendkammer beim Landgericht Regensburg und als Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Straubing vorgeschlagen werden. 

Die Vorschlagsliste liegt zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 07. Mai 2018 bis zum 16. Mai 2018 beim Landratsamt Straubing-Bogen,  Amt für Jugend und Familie, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing, Zimmer 146, während der Öffnungszeiten des Amtes auf.

Das Landratsamt ist für den Publikumsverkehr wie folgt geöffnet: Montag bis Freitag von 7.45 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag und Dienstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der  Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll des Amtes für Jugend und Familie mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.