Vereinspauschale 2021: Frist für Sportvereine verlängert!

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Die Frist zur Abgabe der Anträge auf die Vereinspauschale wurde ausnahmsweise aufgrund weiterer Erleichterungen bei den Fördervoraussetzungen und der voraussichtlich dadurch resultierenden Erweiterung des Kreises an anspruchsberechtigten Vereinen bis 06. April 2021 verlängert.

An diesem Tag müssen alle Anträge und Original-Übungsleiterlizenzen vollständig vorliegen. Anträge und Unterlagen, die nach dem 6. April eingehen, können aufgrund der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht berücksichtigt werden.

Über alle weiteren Erleichterungen bzw. Sonderregelungen erhalten Sie ausführliche Informationen im Landratsamt Straubing-Bogen bei Frau Kristin Krannich, Tel.: 09421/973-307, im Internet unter http://www.landkreis-straubing-bogen.de/kultur-bildung-sport-soziales/sport-im-landkreis/ oder per E-Mail: krannich.kristin@landkreis-straubing-bogen.de.