Mit der Bayerischen Ehrenamtskarte die Chance zum Sommerempfang des Bayerischen Landtags auf Schloss Schleißheim

16. Mai 2019 : Verlosungsaktion für alle Inhaber einer Ehrenamtskarte
Ehrenamtskarte

Bayern Sozialministerin Kerstin Schreyer hat gemeinsam mit Landtagspräsidentin Ilse Aigner eine neue Verlosungsaktion für alle Inhaber einer Ehrenamtskarte gestartet: Fünf Inhaber einer Bayerischen Ehrenamtskarte und eine Begleitperson erhalten eine Einladung zum Sommerempfang des Bayerischen Landtags auf Schloss Schleißheim. Der Empfang steht im Ruf, Bayerns größtes und schönstes Bürgerfest zu sein. Davon können sich am 16. Juli wieder insgesamt rund 3.000 Gäste überzeugen. Neben Abgeordneten des Bayerischen Landtags und Würdenträgern nehmen daran zahlreiche Bürgerinnen und Bürger aus allen gesellschaftlichen Bereichen teil. Wie in den Jahren zuvor werden auch wieder Einladungen unter den ehrenamtlich engagierten Bürgern verlost.

Damit die Ehrenamtskarteninhaber das Fest auch so richtig ausklingen lassen können, rundet Sozialministerin Kerstin Schreyer die Einladung noch ab: die Gewinner der Verlosung erhalten eine Übernachtung im Hotel gleich gegenüber von Schloss Schleißheim. „Ehrenamtliches Engagement ist in Bayern besonders stark verwurzelt. Jeder Zweite über 14 Jahre übt hier ein Ehrenamt aus – viele sogar mehrere. Dieses Engagement ist nicht mit Gold aufzuwiegen. Das Ehrenamt ist Teil unserer Heimat und macht unsere Gesellschaft aus. Ich freue mich, dass ich den Gewinnern der Sommerverlosung stellvertretend für alle Ehrenamtlichen in Bayern mit diesem Zuckerl ganz persönlich für ihren herausragenden Einsatz danken kann“; so Schreyer.

Inhaber einer gültigen Bayerischen Ehrenamtskarte können sich unter dem Stichwort „Pfingstverlosung“ per E-Mail unter ehrenamtskarte@stmas.bayern.de bewerben. Anzugeben sind unbedingt Anschrift und Telefonnummer, unter der die Ehrenamtskarteninhaber vom Gewinn benachrichtigt werden können. Die Teilnahmefrist endet am 4. Juni 2019. Die Gewinner werden ab dem 5. Juni 2019 verständigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Weitere Informationen zur Bayerischen Ehrenamtskarte gibt es unter www.ehrenamtskarte.bayern.de