Vogelgrippe bei Wildente auch im Landkreis Straubing-Bogen

24. November 2016 : Der Verdacht, dass eine tot aufgefundene Wildente mit dem Vogelgrippevirus infiziert war, hat sich bestätigt. Das Friedrich-Löffler-Institut teilte dem Landratsamt Straubing-Bogen heute mit, dass bei dem Tier, das im Großraum Aiterhofen-Straßkirchen aufgefunden wurde, der hochansteckende H5N8-Virus vorliegt.

„Da es sich um einen Wildvogel handelt, sind derzeit keine weiteren Maßnahmen veranlasst. Eine Stallpflicht für Geflügel ist für den Landkreis ohnehin bereits angeordnet“, erklärt der Leiter des Veterinäramtes Dr. Hermann Sturm. Die Stallpflicht gilt sowohl für gewerbliche Geflügelhalter als auch für private Halter und Züchter.

Die Aufstallung erfolgt in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss. Dr. Sturm appelliert an alle Halter von Haus- und Nutzgeflügel, der Anordnung der Stallpflicht unbedingt nachzukommen.
Ziel dabei ist, dass der Virus nicht auf Hausgeflügelbestände übergreift.

Auch die Halter von Kleinbeständen müssen jetzt handeln, denn seit Montag (21.11.2016) gilt wegen der H5N8-Vogelgrippe bundesweit die „Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Nach dieser Eilverordnung gelten jetzt auch für kleine Geflügelbestände besondere Pflichten. (Die Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums finden Sie über diesen Link.)

Als weitere Vorsichtsmaßnahme wurde im Landkreis Straubing-Bogen, wie auch in ganz Bayern, die Abhaltung von Geflügelmärkten, Ausstellungen und sonstigen Veranstaltungen, bei denen Geflügel oder andere Vögel verkauft oder zur Schau gestellt werden, verboten.

Das Veterinäramt bittet um verstärkte Aufmerksamkeit. Einzelne tote Vögel sind zu dieser Jahreszeit nicht ungewöhnlich und nicht jedes verendete Tier ist an Vogelgrippe gestorben. Aus Sicherheitsgründen sollte man aber den direkten Kontakt mit den Kadavern vermeiden und, wenn mehrere tote Wasservögel an einer Stelle gefunden werden, den Fundort unbedingt dem Veterinäramt melden.

Die Anordnung zum Schutz gegen die Vogelgrippe kann auf der Homepage des Landkreises Straubing-Bogen unter http://www.landkreis-straubing-bogen.de/buergerservice/aktuelles-pressemitteilungen/ abgerufen werden.

Aktuelle Informationen zur Vogelgrippe in Bayern bietet das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de.