Ablauf der Amnestieregelung für die Abgabe von Waffen und Munition
In den vergangenen Wochen wurde in den Medien mehrfach berichtet, dass die straffreie Abgabe von unerlaubt besessenen Waffen oder unerlaubt besessener Munition am 01.07.2018 endet. Auch das Landratsamt Straubing-Bogen hat hierauf mehrfach hingewiesen.
Da sich gezeigt hat, dass eine Abgabe noch verstärkt in den letzten Tagen erfolgte, möchte das Landratsamt Straubing-Bogen klarstellen, dass eine straffreie Abgabe bzw. ein Ausnutzen der Amnestieregelung im Landratsamt in der kommenden Woche nicht mehr möglich ist.
Waffenbesitzern, die bisher die Amnestieregelung nicht genutzt haben, bleibt nur noch die Möglichkeit der Abgabe am Wochenende bei einer Polizeidienststelle. Diese Möglichkeit ist neben der Abgabe bei den Waffenbehörden im Gesetz enthalten. Allerdings gilt auch hier der 01.07.2018 als letzter möglicher Termin.