Allgemeinverfügung Blauzungenkrankheit
Der Landkreis Straubing-Bogen hat am 27. Juni die unten beigefügte Allgemeinverfügung im Amtsblatt veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung richtet sich hauptsächlich an alle Halter von Rindern, Schafen und Ziegen, jedoch können auch andere für die Blauzungenkrankheit empfängliche Tiere betroffen sein. Damit wurde eine neue Möglichkeit zur Impfung gegen BTV-3 zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit geschaffen.
Einen regulär zugelassenen Impfstoff gegen den BTV Serotyp 3 gibt es zur Zeit in Europa nicht. Impfstoffe gegen andere Subtypen schützen nicht gegen den Serotyp 3.
Gemäß der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3 ImpfgestattungsV), die am 07.06.2024 in Kraft trat, ist nun die Anwendung der in der Verordnung genannten Impfstoffe möglich.
Folgende Impfstoffe wurden benannt:
1. Bultavo 3 der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH
2. Bluevac 3 der Firma CZ Vaccines S.A.U
3. Syvazul BTV 3 der Firma Laboratoriops Syva S.A. .
Hierbei wurde darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine Zulassung von Impfstoffen handelt. Die Verordnung gestattet lediglich die Anwendung der drei benannten, nicht zugelassenen Impfstoffe.