Allgemeinverfügung zur Geflügelpest vom 23. Februar wird aufgehoben

27. März 2023: Im Landkreis Straubing-Bogen besteht damit keine Überwachungszone mehr
Gänse

Die mit Allgemeinverfügung des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 23.02.2023 in der Überwachungszone (früher Beobachtungsgebiet) festgesetzten Schutzmaßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest werden mit sofortiger Wirkung per Allgemeinverfügung aufgehoben.  

Die Allgemeinverfügung ist unter anderem auf der Homepage des Landkreises unter http://www.landkreis-straubing-bogen.de/media/13175/algemeinverfuegung-aufhebung-gefluegelpest-02232-veroeffentlichung.pdf  nachzulesen.

Mit dieser Aufhebung besteht aktuell im Landkreis Straubing-Bogen keine Überwachungszone mehr.