Aufhebung der Allgemeinverfügung hinsichtlich des Verbots von Geflügelausstellungen und -märkten
Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Straubing-Bogen zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken zum Schutz vor Geflügelpest vom 23.11.2022 wird aufgehoben.
Die Abhaltung von Geflügelmärkten und Geflügelausstellungen soll je nach Größe des Einzugsgebietes (Landkreis mit Stadt Straubing/Bayern/Deutschland/Ausland) der Beschicker einzelfallbezogen geregelt werden.
Die aktuelle Allgemeinverfügung ist nachzulesen unter https://www.landkreis-straubing-bogen.de/media/13815/allgemeinverfuegung-aufhebung-verbot-ausstellungen-maerkte-0923-veroeffentlichung.pdf