Allgemeinverfügung zur Geflügelpest
Das Landratsamt Straubing-Bogen hat eine Allgemeinverfügung zur Geflügelpest erlassen. Grund ist die bayernweite Anordnung verstärkter Biosicherheitsmaßnahmen durch das Bayerische Umweltministerium. Die erforderlichen Maßnahmen erfolgen bayernweit einheitlich auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und werden von allen zuständigen Kreisverwaltungsbehörden in Bayern vor Ort durch eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben.
Darin werden neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen weitere Schutzmaßnahmen wie beispielsweise ein Verbot von Ausstellungen und Märkten (Ausnahme Tauben) und ein Fütterungsverbot von Wildvögeln erlassen.
Zur Allgemeinverfügung: http://www.landkreis-straubing-bogen.de/media/12717/allgemeinverfuegung-gefluegelpest-veroeffentlichung-23112022.pdf