Amt für Jugend und Familie sucht Schöffen
Amt für Jugend und Familie sucht Schöffen
Am 31. Dezember 2018 endet die fünfjährige Amtszeit der Jugendschöffen des Jugendschöffengerichtes am Amtsgericht Straubing und bei der Jugendkammer des Landgerichtes Regensburg.
Für den Landkreis Straubing-Bogen ist eine Vorschlagsliste für die Jugendschöffen für die neue Sitzungsperiode aufzustellen. Der Landkreis Straubing-Bogen ruft deshalb Frauen und Männer auf, sich für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt zu bewerben.
Die Jugendschöffen wirken bei den Strafverfahren des Jugendschöffengerichtes beim Amtsgericht Straubing sowie bei der Jugendkammer beim Landgericht Regensburg mit.
Das Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung. Jugendschöffen sollen zudem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Wer Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit hat, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, im Landkreis Straubing-Bogen seinen Wohnsitz haben und zu Beginn der Amtsperiode am 01.01.2019 mindestens 25 Jahre alt sein. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden, können nicht zum Schöffenamt berufen werden. Ferner müssen die Bewerber die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Neben der Meldung durch die Gemeinden können sich Bürger, die Interesse am Schöffenamt haben, schriftlich oder persönlich beim Landratsamt Straubing-Bogen, Amt für Jugend und Familie, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing, bewerben.
Einzelmeldungen für das Amt eines Jugendschöffen sind bis 23. März 2018 möglich.
Der Jugendhilfeausschuss wird dann die Bewerbungen und Vorschläge prüfen und eine Vorschlagsliste beschließen.
Weitere Auskünfte erteilt das Amt für Jugend und Familie Straubing-Bogen – Frau Gietl – unter der Tel. Nr. 09421/973-228.