Allgemeinverfügung zur Geflügelpest vom 14. Februar aufgehoben

17. März 2023: Schutzmaßnahmen der Allgemeinverfügung vom 23. Februar aber weiterhin gültig
Gänse

Die mit Allgemeinverfügung des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 14.02.2023 in der Überwachungszone (früher Beobachtungsgebiet) festgesetzten Schutzmaßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest werden mit sofortiger Wirkung per Allgemeinverfügung aufgehoben.  

Die Allgemeinverfügung ist unter anderem auf der Homepage des Landkreises unter https://www.landkreis-straubing-bogen.de/media/13132/algemeinverfuegung-aufhebung-gefluegelpest-0223-veroeffentlichung-2.pdf  nachzulesen.

Weiterhin gültig sind aber die Schutzmaßnahmen der Allgemeinverfügung vom 23.02.2023. Diese gelten weiterhin bis zu einer Aufhebung.