Seit 1. Juli 2018 Ausweitung der LKW-Maut auf alle Bundesstraßen
Seit 01.07.2018 wird aufgrund einer Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes die LKW-Maut auf dem gesamten Bundesstraßennetz erhoben. Die Gebührenpflicht gilt auch für einspurig ausgebaute Strecken und Ortsdurchfahrten. Zur Überwachung wurden blaue Kontrollsäulen an den Bundesstraßen aufgestellt, die jedoch keine „Blitzerfunktion“ haben. Daneben führt das Bundesamt für Güterverkehr mobile Kontrollen auf den betroffenen Straßenabschnitten durch. Kontrollbrücken wie auf den Autobahnen werden an Bundesstraßen nicht errichtet.
Folge dieser neuen Regelung ist, dass es nicht mehr sinnvoll ist, auf Bundesstraßen auszuweichen, um der Mautpflicht auf der Autobahn zu entgehen, da nun auch hier eine Mautgebühr erhoben wird. Einen Maut-Ausweichverkehr kann es damit nicht mehr geben. Die erleichterten Anordnungsvoraussetzungen für Beschränkungen oder Verbote des fließenden Verkehrs, die das Ministerium seinerzeit geschaffen hatte, um den erheblichen Auswirkungen des Mautausweichverkehrs auf Bundesstraßen entgegen zu wirken, können folglich nicht mehr als Begründung für die bestehenden Durchfahrtsverbote und Tonnagebeschränkungen herhalten.
Das bedeutet, dass wegen der nicht mehr vorhandenen Rechtsgrundlage die Durchfahrtsverbote für schwere LKW über 12 Tonnen (Durchgangsverkehr), die von der Unteren Verkehrsbehörde am Landratsamt Straubing-Bogen am 01. Juni 2016 auf dem Streckenabschnitt der Bundesstraße 8 zwischen deren Knotenpunkt mit der Bundesstraße B20 bei Aiterhofen und der Grenze zum Landkreis Deggendorf angeordnet worden waren, nun wieder aufgehoben werden müssen. Die entsprechende Verfügung wurde durch das Landratsamt Straubing-Bogen in Abstimmung mit der Regierung von Niederbayern bereits erlassen.
Die Aufhebung des bisherigen Durchfahrtsverbotes wird analog auf dem betroffenen Streckenabschnitt des Nachbarlandkreises Deggendorf vollzogen. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt Deggendorf hat zeitgleich eine entsprechende Anordnung herausgegeben.
Der Abbau der Verkehrszeichen erfolgt in Abstimmung mit allen betroffenen Straßenmeistereien und der Autobahndirektion Südbayern in Regensburg und soll zeitnah bis spätestens 30. September 2018 vollzogen werden.