Aufstallungspflicht jetzt auch im Landkreis aufgehoben

03. Mai 2021: Biosicherheitsmaßnahmen für kleine Betriebe und Dokumentationspflichten gelten vorerst weiter

Auch im Landkreis Straubing-Bogen ist die Aufstallungspflicht von Geflügel und das Verbot von Geflügelbörsen und –märkten, Ausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art ab sofort aufgehoben. Die entsprechende Allgemeinverfügung vom 25. Februar galt im Landkreis noch bis jetzt und damit länger als in anderen Teilen Bayerns, da erst noch das Ergebnis von drei verendet aufgefundenen Wildvögeln (Fasane) abgewartet werden musste. Diese Untersuchung am LGL ist nun mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen.

Weiterhin bestehen bleiben aber vorerst die Biosicherheitsmaßnahmen für kleine Betriebe und die Dokumentationspflichten gemäß der Allgemeinverfügung vom 25. Februar.

Die aktuelle Allgemeinverfügung wie auch jene vom 25. Februar ist auf der Homepage des Landkreises unter Politik & Verwaltung, Amtliche Bekanntmachung nachzulesen.