Bauausschuss: Änderungen an Kreisstraßen im Zuge der Hochwasserschutzmaßnahmen
Neben Vergaben im nicht-öffentlichen Teil stand am Montag nur ein Punkt im öffentlichen Teil des Bauausschusses des Landkreises Straubing-Bogen auf der Tagesordnung. Tiefbauamtsleiter Markus Fischer informierte die Mitgliederinnen und Mitglieder über die Änderungen an verschiedenen Kreisstraßen im Zuge der Hochwasserschutzmaßnahmen.
Im Einzelnen sind dies eine Verlegung der Kreisstraße SR 34 (Sommersdorf – Landkreisgrenze Deggendorf) und eine Aufhöhung der SR 12 (Ainbrach – Sophienhof). Grundlage für beide Maßnahmen bildet der Planfeststellungsbeschluss der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt für den Ausbau der Wasserstraße und Verbesserung des Hochwasserschutzes im Teilabschnitt 1 Straubing-Deggendorf vom 20.12.2019.
Die SR 34 wird (ähnlich wie die DEG 15 nach der Landkreisgrenze) auf einem 461 Meter langen Stück 90 Meter von der Donau weg ins Binnenland verlegt. Durch den neuen Verlauf fällt die Querung mit Brücke über die Schwarzach nun auf das Gebiet des Landkreises Straubing-Bogen. Als zeitliche Umsetzung der Maßnahme gibt die Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH (WIGES, vormals RMD) einen Zeitraum von Mai 2023 bis Dezember 2024 an, wobei mit einer Umleitung bis Ende November 2023 gerechnet werden muss.
Die SR 12 wird von März 2023 bis Oktober 2023 auf einem 1.541 Meter langen Teilstück aufgehöht/umgebaut. In diesem Zeitraum ist auch in diesem Bereich eine Umleitung vorgesehen.
Bei beiden Maßnahmen ist keine Kostenbeteiligung des Landkreises erforderlich, da die Vorhaben aus einem Verlangen des Vorhabensträgers für den Hochwasserschutz resultieren. Über diesen erfolgt auch die bauliche Abwicklung.