Seit 1. März Bayerische Impfkommission für Einzelfallentscheidungen zuständig

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Am 1. März wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eine Bayerische Impfkommission eingerichtet.

An diese können sich Menschen wenden, die nicht in den Impf-Priorisierungsstufen sehr hoch, hoch oder erhöht mit ihren Vorerkrankungen eingestuft wurden, die aber der Meinung sind, dass für sie ein entsprechendes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Die Impfkommission prüft diese Einzelfälle und stellt dann im Bedarfsfall im Zuge einer Einzelfallentscheidung ein ärztliches Attest aus.

Die beim Klinikum der LMU München angesiedelte Bayerische Impfkommission hat fünf Mitglieder. Ihr gehören drei Ärzte, eine Person mit Befähigung zum Richteramt sowie eine in medizinethischen Fragen ausgewiesene Person an. Ab sofort entscheidet ausschließlich die Bayerische Impfkommission über Einzelfälle von Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes, hohes bzw. erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf besteht, aber gerade keine der ausdrücklich in der Impfverordnung genannten Erkrankungen vorliegt.

Unter www.impfkommission.bayern gibt es weitere Informationen sowie den Antrag zum Download. Die Impfkommission ist erreichbar unter Geschäftsstelle der Bayerischen Impfkommission, Marchionistraße 15, 81377 München, antrag@impfkommission.bayern