Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
43-1711/1
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Antrag auf Erteilung der Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Regionalschlachtbetriebes mit Zerlegung, Verpackung, Kühl – und Tiefkühlräumen, Räucheranlagen und Versand auf den Grundstücken Fl. Nrn. 2040 und 2041 (T) der Gemarkung Atting, Gemeinde Atting durch die FZK GmbH, Bergweg 4, 94342 Straßkirchen
Hiermit wird gem. § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9.BImSchV) öffentlich bekannt gemacht, dass
mit Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 13.04.2017, Az. 43-1711/1
die FZK GmbH, Bergweg 4, 94342 Straßkirchen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Regionalschlachtbetriebs mit Zerlegung, Verpackung, Kühl- und Tiefkühlräumen, Räucheranlagen und Versand auf den Grundstücken Fl. Nrn. 2040 und 2041 (T) der Gemarkung Atting. erhalten hat.
Der Bescheid ist mit Nebenbestimmungen verbunden.
Rechtsbehelfsbelehrung :
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg in 93047 Regensburg, Haidplatz 1
Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg,
Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg
schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen1
Rechtsbehelfe gegen diesen Bescheid haben wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung. Beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg, Haidplatz 1, 93047 Regensburg, kann die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt werden. Der Antrag ist schon vor Erhebung der Anfechtungsklage zulässig.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
1 Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides liegt während der üblichen Geschäftszeiten von Donnerstag, den 27.04.2017 bis einschließlich Mittwoch, den 10.05.2017 im Landratsamt Straubing-Bogen, Zimmer 231, Leutnerstr. 15, 94315 Straubing zur Einsichtnahme aus. Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist am 12.06.2017 von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich angefordert werden.
Der Genehmigungsbescheid ist zudem auf der Homepage des Landkreises Straubing-Bogen http://www.landkreis-straubing-bogen.de/ einzusehen.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Straubing, den 13.04.2017
Huber, Regierungsrätin
Link zum Bescheid: