Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)

27. Juni 2018: Antrag auf Erteilung der Genehmigung für die Wesentliche Änderung der bestehenden Masthähnchenanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1904 (T), Gemarkung Straßkirchen, Gemeinde Straßkirchen durch Errichtung eines zusätzlichen Masthähnchenstalls und Betrieb der Anlage in geänderter Form durch die Schweiger Agrar GbR, Blumenthal 49, 94342 Straßkirchen

Hiermit wird gem. § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9.BImSchV) öffentlich bekannt gemacht, dass

mit Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 20.06.2018, Az. 43-1711/1

die Schweiger Agrar GbR, Blumenthal 49, 94342 Straßkirchen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Wesentliche Änderung der Masthähnchenanlage durch Errichtung eines zusätzlichen Masthähnchenstalls mit 33 000 Masthähnchenplätzen sowie Betrieb der Anlage in geänderter Form auf dem Grundstück Fl. Nr. 1904 (T) der Gemarkung Straßkirchen erhalten hat.

Der Bescheid ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

Rechtsbehelfsbelehrung :

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg in 93047 Regensburg, Haidplatz 1

Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg,

Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg

schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen1 Form.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

1 Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).

Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides liegt während der üblichen Geschäftszeiten von Donnerstag, den 28.06.2018 bis einschließlich Mittwoch, den 11.07.2018 im Landratsamt Straubing-Bogen, Zimmer 231, Leutnerstr. 15, 94315 Straubing zur Einsichtnahme aus. Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist am 13.08.2018 von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch angefordert werden.

Der Genehmigungsbescheid ist zudem auf der Homepage des Landkreises Straubing-Bogen http://www.landkreis-straubing-bogen.de/ einzusehen.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Straubing, den 06.06.2017

 

Huber, Regierungsrätin

Link zum Bescheid:

http://www.landkreis-straubing-bogen.de/buergerservice/industrie-emissionsrichtlinie-ie-rl/?MastgefluegelanlageSchweiger&view=org&orgid=53799c86-1682-474a-aca6-2c1431ede76f