Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
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Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Genehmigungsverfahren für die Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage im Bereich der Gemeinde Wiesenfelden
Die Firma Ostwind Erneuerbare Energien GmbH, Gesandtenstr. 3, 93047 Regensburg beantragt mit Schreiben vom 29.03.2019, eingegangen am 31.07.2019 die Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) des Typs VESTAS V150 mit einer Leistung von 4,2 MW auf dem Grundstück Fl. Nr. 313, Gemarkung Waxenberg, Gemeinde Wiesenfelden beim Landratsamt Straubing-Bogen als zuständige Genehmigungsbehörde.
Das Vorhaben wurde am 14.08.2019 im Amtsblatt sowie auf der Internetseite des Landratsamtes Straubing-Bogen und am 17.08.2019 im Straubinger Tagblatt öffentlich bekannt gemacht.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist in diesem Genehmigungsverfahren hat das Landratsamt Straubing-Bogen gem. § 10 Abs. 6 BImSchG i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9.BImSchV) nach pflichtgemäßen Ermessen entschieden, die gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen in einem Erörterungstermin zu erörtern. Der in der Bekanntmachung vorsorglich für Donnerstag, den 16.01.2020 um 9.00 Uhr, im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Straubing-Bogen, Leutnerstr. 15, 94315 Straubing anberaumte Erörterungstermin findet somit statt.
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Landkreises Straubing-Bogen unter der Rubrik „Aktuelles“ abrufbar.
Die Internetseite lautet wie folgt: http://www.landkreis-straubing-bogen.de/
Straubing, den 07.11.2019
Landratsamt Straubing-Bogen
Harant, Oberregierungsrätin