Bekanntmachung zu Fa. AL Geflügelprotein Produktion Bogen GmbH

05.01.2017

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Antrag auf Erteilung der Wesentlichen Änderung der Anlage zur Verarbeitung von Schlachtnebenprodukten auf dem Grundstück Fl. Nr. 632, Gemarkung Bogenberg durch den Wiederaufbau nach Brand und Betrieb der Anlage zur Verarbeitung von Schlachtnebenprodukten in geänderter Form durch die Firma AL Geflügelprotein Produktion Bogen GmbH, Hofweinzier 20, 94327 Bogen

                  

Die Firma AL Geflügelprotein Bogen GmbH, Hofweinzier 20, 94327 Bogen hat beim Landratsamt Straubing-Bogen am 29.11.2016 die Wesentliche Änderung der Anlage zur Verarbeitung von Schlachtnebenprodukten aus der Geflügelschlächterei Bogen durch den Wiederaufbau nach Brand und Betrieb der Anlage in geänderter Form (Anlage der Nr. 7.12.1.1 G/E des Anhangs zur 4.BImSchV) auf der Fl. Nr. 632 der Gemarkung Bogenberg, Stadt Bogen sowie die Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Errichtung einer Dampfkesselanlage beantragt.

 

Es ist geplant die Anlage nach Erteilung der Genehmigung zu errichten und dann nach Fertigstellung in Betrieb zu nehmen.

                                                                            

Dies wird hiermit mit folgenden Hinweisen bekannt gemacht:

 

1. Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die Unterlagen dazu sind beim Landratsamt Straubing-Bogen,
    94315 Straubing, Leutnerstr.15, Zimmer 231 in der Zeit von Montag, 16.01.2017 bis einschließlich
    Mittwoch, 15.02.2017 während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme ausgelegt.

2. Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich Mittwoch, den 01.03.2017 vorgebracht
    werden. Sie sind beim Landratsamt Straubing-Bogen, Leutnerstr.15, Zimmer 231 schriftlich vorzubringen.
    Auf Wunsch des Einwenders können dessen Name und Anschrift gegenüber dem Antragsteller unkenntlich
    gemacht werden.

3. Der Termin zur Erörterung form- und fristgerecht vorgebrachter Einwendungen wird für Donnerstag,
    den 06.04.2017 um 9.00 Uhr, Großer Sitzungssaal des Landratsamtes Straubing-Bogen, Leutnerstr. 15,
    94315 Straubing, bestimmt.

    Die Erörterung erfolgt auch bei Ausbleiben der Antragsteller oder anderer Personen, die Einwendungen
    erhoben haben.

    Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nach Ablauf der Einwendungsfrist unter Berücksichtigung der
    eingegangenen Einwendungen entschieden wird, ob der Erörterungstermin durchgeführt wird. Die
    Entscheidung wird öffentlich bekannt gemacht.

4. Die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntgabe ersetzt
    werden.                        

Die Bekanntmachung ist zudem auf der Homepage des Landkreises Straubing-Bogen unter http://www.landkreis-straubing-bogen.de/ einzusehen.

 Lageplan

Beschreibung

Straubing, den 27.12.2016

Landratsamt Straubing-Bogen                    

Aumer
Regierungsrätin