Bekanntmachung zu Karl Gschwendtner GdbR

18. Januar 2017: Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

43-1711/1

Antrag auf Erteilung der Genehmigung für die Wesentliche Änderung der bestehenden Anlage zur Haltung von Mastschweinen durch die Errichtung eines weiteren Mastschweinestalles mit 960 Mastschweineplätzen und Betrieb der Anlage in geänderter Form mit einem Gesamttierbestand von 2880 Mastschweineplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1042 der Gemarkung Hofkirchen, Gemeinde Laberweinting durch die Karl Gschwendtner GdbR, 84082 Laberweinting, Leitersdorf 1 

Hiermit wird gem. § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9.BImSchV) öffentlich bekannt gemacht, dass mit Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 11.01.2017, Az. 43-1711/1, die Karl Gschwendtner GdbR nach Maßgabe der im Genehmigungsbescheid genannten Nebenbestimmungen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Wesentliche Änderung der bestehenden Anlage zur Haltung von Mastschweinen durch die Errichtung eines weiteren Mastschweinestalles mit 960 Mastschweineplätzen und Betrieb der Anlage in geänderter Form mit einem Gesamttierbestand von 2880 Mastschweineplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1042 der Gemarkung Hofkirchen, Gemeinde Laberweinting, erhalten hat. 

Der Bescheid ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg in 93047 Regensburg, Haidplatz 1, Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg, Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).

Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig. 

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides liegt während der üblichen Geschäftszeiten von Donnerstag, den 19.01.2017, bis einschließlich Mittwoch, den 01.02.2017, im Landratsamt Straubing-Bogen, Zimmer 231, Leutnerstr. 15, 94315 Straubing, zur Einsichtnahme aus. Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfristam 01.03.2017 von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich angefordert werden.

Der Genehmigungsbescheid ist zudem auf der Homepage des Landkreises Straubing-Bogen http://www.landkreis-straubing-bogen.de/ einzusehen.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

 

Straubing, den 11.01.2017

 Huber, Regierungsrätin

Bescheid einsehen:

http://www.landkreis-straubing-bogen.de/buergerservice/industrie-emissionsrichtlinie-ie-rl/?SchweinemastanlageGschwendtner&view=org&orgid=3e004143-df79-426d-831b-fea081160982