Bekanntmachung zur Fa. M. Werner GmbH & Co / Fa. BENSELER Beschichtungen Bayern GmbH & Co.KG

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)

Antrag auf Erteilung der Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Kathodischen Tauchlackierung (KTL) durch die Fa. M. Werner GmbH & Co / Fa. BENSELER Beschichtungen Bayern GmbH & Co.KG auf den Grundstücken Fl. Nrn. 2261/1, 2262/3 und 2271/7 der Gemarkung Oberalteich, Stadt Bogen

Hiermit wird gem. § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9.BImSchV) öffentlich bekannt gemacht, dass mit Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 21.03.2016, Az. 43-1711/1

  • die Firma M. Werner GmbH & Co. die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Anlage zur Kathodischen-Tauch-Lackierung (KTL-Anlage) und einer nachgelagerten Bördelfalznahtversiegelungsanlage sowie zur Nutzungsänderung der Lagerhallen 1 und 2 zu Produktionshallen sowie zur Erweiterung der Überdachung im Bereich der Warenanlieferung und Warenabholung und

  • die Firma BENSELER Beschichtungen Bayern GmbH & Co. KG, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Betrieb der vorgenannten Anlagen

auf den Grundstücken Fl. Nrn. 2261/1, 2262/3 und 2271/7 der Gemarkung Oberalteich, Stadt Bogen, erhalten hat.

Der Bescheid ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg, in 93047 Regensburg, Haidplatz 1 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
- Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch Email) ist unzulässig
- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides liegt während der üblichen Geschäftszeiten von Donnerstag, den 24.03.2016 bis einschließlich Mittwoch, den 06.04.2016 im Landratsamt Straubing-Bogen, Zimmer 231, Leutnerstr. 15, 94315 Straubing zur Einsichtnahme aus. Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist am 06.05.2016 von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich angefordert werden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben als zugestellt.

Straubing, den 21.03.2016

Hölzl, Regierungsrat

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