Bildungspaket – Änderungen in der Zuständigkeit ab Januar 2022

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Bezieher von einigen Sozialleistung haben Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen für ihre Kinder. Damit soll es den Kindern und Jugendlichen unter anderem ermöglicht werden, an Klassenausflügen und Klassenfahrten teilzunehmen oder Angebote im Sport, der Freizeit oder zur Lernförderung wahrzunehmen. Auch gibt es Zuschüsse für den Schulbedarf und für das gemeinsame Mittagessen in der Schule und der Kindertagesstätte.

Ab dem 01.01.2022 ergeben sich dabei Änderungen in den Zuständigkeiten und damit bei den Ansprechpartnern.


Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag sowie Leistungen der Grundsicherung dem SGB XII:

Hier ist der jeweilige Leistungssachbearbeiter des Landratsamts Straubing-Bogen zukünftig auch der Ansprechpartner für die Bildungs- und Teilhabeleistungen.

Bezieher von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II (Hartz IV):

Die Zuständigkeit wechselt zum Jahresanfang 2022 zum Jobcenter Straubing – Bogen.

Für Fragen rund um Antragstellung, Antragsunterlagen und Verfahrensabläufe steht Ihnen die Servicehotline des Jobcenters unter 09421-186513 oder 09421-976707 zur Verfügung und sendet Ihnen die benötigten Unterlagen zu.

Die weitere Bearbeitung erfolgt künftig beim jeweiligen Leistungssachbearbeiter.

Bezieher von Leistungen nach dem AsylbLG:

übergangsweise bleibt es bei der jetzigen Zuständigkeit, dem Sachgebiet Soziale Sicherung und ÖPNV beim Landratsamt Straubing-Bogen

 

Alle Informationen zu den Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten der einzelnen Stellen finden Sie auch auf der Homepage.

Die Anträge für die Stellen des Landratsamtes sind bei den jeweils zuständigen Stellen erhältlich und können auf der Internetseite des Landratsamtes abgerufen werden.