Gutachterausschuss hat die Bodenrichtwerte beschlossen
Mit der Sitzung vom 20.06.2024 hat der Gutachterausschuss des Landkreises Straubing-Bogen die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 beschlossen. Die Bodenrichtwerte wurden aus den Grundstückskaufpreisen der Jahre 2023 und 2024 ermittelt und stellen durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Entwicklungszustände (Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Acker, Grünland und Forst) dar.
Die Bodenrichtwerte dienen der Herstellung von Transparenz auf dem Immobilienmarkt und werden zum Beispiel als Grundlage für die Erbschafts-/Schenkungssteuer, Verkehrswertermittlungen oder Grundstücksverhandlungen verwendet.
Einzelauskünfte können telefonisch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Straubing-Bogen erfragt werden. Für schriftliche Auskünfte wird eine Gebühr von 25,00 € pro Bodenrichtwert für baureifes Land und Gewerbe bzw. 50,00 € für Land- und Forstwirtschaftliche Bodenrichtwerte erhoben. Die Bodenrichtwerte für den gesamten Landkreis (sog. Dauerauskunft) können gegen eine Gebühr von 250,00 € über die Email-Adresse gutachterausschuss@landkreis-straubing-bogen.de bestellt werden.