Antrittsbesuch des neuen BRK-Kreisgeschäftsführers bei Landrat Josef Laumer
Seit 1. April ist Markus Eckhardt neuer Geschäftsführer des BRK-Kreisverbandes Straubing-Bogen. Am Montag stattete er nun Landrat Josef Laumer im Landratsamt einen ersten Kennenlernbesuch ab.
„Es gibt viele Punkte, in denen BRK und Landratsamt eng zusammenarbeiten. Deshalb ist es für mich wichtig, die Personen, Abteilungen und Strukturen kennenzulernen“, so Eckhardt. Gerade auch mit dem Rettungsdienst für Zweckverband und Feuerwehralarmierung Straubing gebe es Anknüpfungspunkte, so Landrat Josef Laumer, der auch Vorsitzender des Rettungszweckverbandes ist. Da der Zweckverband im Landratsamt angesiedelt ist, nutzten auch gleich die beiden Geschäftsführer/innen, Stephanie Aumer (Abteilungsleiterin Öffentliche Sicherheit und Ordnung am Landratsamt) und Helmut Steinbauer (Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung am Landratsamt), den Antrittsbesuch zu einem ersten Gespräch. „Denn es gibt im Tagesgeschäft natürlich Unterschiede zwischen Baden-Württemberg und Bayern“, zeigte sich Eckhardt an den Abläufen vor Ort interessiert. Bisher war er beim Arbeiter-Samariter-Bund in Baden-Württemberg tätig. „Das ist von der Tätigkeit her durchaus vergleichbar. Aber nun geht es darum, die Gesichter und Personen hier erst einmal kennenzulernen.“ Hilfreich zur Seite steht dabei der Stellvertretende Geschäftsführer des BRK-Kreisverbandes, Christian Herrmann, der zuletzt interimsmäßig den Geschäftsführerposten übernommen hatte.
Notarzt-Einsätze, Digitale Alarmierung, Telenotarzt, Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz – das, so Stephanie Aumer und Helmut Steinbauer seien die wichtigsten Themen der Zukunft.
Aktuell ist natürlich Corona auch für den BRK-Kreisverband das beherrschende Thema. Und auch da gibt es Anknüpfungspunkte mit dem Landkreis bzw. seinen Gemeinden. Denn in zahlreichen Gemeinden sorgt der BRK-Kreisverband Straubing-Bogen für Schnelltestmöglichkeiten. „Nicht nur deshalb wissen wir um den Wert des BRK in der Region“, so Landrat Josef Laumer, der in diesem Zusammenhang aber auch noch einmal betonte: „Man müsste meines Erachtens die Einschränkungen auch anderweitig begründen, nicht nur mit den Inzidenz-Werten.“