Kreishaushalt, Tourismus und das Vorgehen im Wahlfall Geiselhöring
Zufrieden mit dem Kreishaushalt 2019 sind auch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der 37 Landkreis-Städte, Märkte und Gemeinden. Zumindest sorgten die Ausführungen von Kreiskämmerin Silke Raml bei der turnusgemäßen Bürgermeisterdienstbesprechung am Dienstag im Landratsamt Straubing-Bogen für keine weiteren Rückfragen oder Diskussionen.
Dazu dürften natürlich die positiven Zahlen des Landkreis-Haushaltes ihren Beitrag geleistet haben. Seit 2014 wurden zwei Drittel der Schulden abgebaut, der Schuldenstand des Landkreises wird Ende 2019 bei nur noch rund 3,5 Millionen Euro liegen und dürfte bis Ende 2020 unter die Drei-Millionen-Marke (rund 2,9 Millionen Euro) sinken. Trotzdem bleibt aber die Investitionsquote hoch und die Kreisumlage für die Gemeinden kann um 0,5 Prozentpunkte auf 45 Prozent gesenkt werden.
Die weitere Vorgehensweise angesichts des mutmaßlichen Wahlbetrugs in Geiselhöring 2014 und der Tourismus im Landkreis waren zwei weitere zentrale Punkte der Besprechung. Oberregierungsrätin Petra Harant stellte die Maßnahmen des Landkreises bezüglich des Prozesses zur Wahl in Geiselhöring seit 2018 vor. Auch die einzelnen Gemeinden sollten noch nicht erstattete Kosten (z.B. für Personal und Vorbereitung der Nachwahlen) feststellen und ggf. tätig werden. Die Bürgermeister Ludwig Waas (Niederwinkling) und Karl Wellenhofer (Mallersdorf-Pfaffenberg) sprachen sich dafür aus, dass sich alle 37 Landkreis-Städte, Märkte und Gemeinden in einem Sammelverfahren dem Landkreis anschließen sollten. Ein Vorschlag, den auch Landrat Josef Laumer befürwortete. „Wir werden das mit unserem Rechtsanwalt besprechen und dann an die Gemeinden Hinweise geben, wie sie nun weiter vorgehen sollten“, so Petra Harant, nachdem das offensichtliche Interesse aller Gemeinden an dieser Herangehensweise erkennbar war.
Die Destinationsmanager Günter Reimann (Bayerischer Wald) und Alexander von Poschinger (Bayerisches Golf- und Thermenland) vom Tourismusverband Ostbayern (TVO) stellten die Bedeutung des Tourismus für den Landkreis heraus. Der TVO deckt das Gebiet von Niederbayern und der Oberpfalz ab und ist dabei in fünf Destinationen aufgeteilt: Bayerischer Wald, Oberpfälzer Wald, Bayerischer Jura, Bayerisches Golf- und Thermenland, Ostbayerische Städte). Der Landkreis Straubing-Bogen fällt nördlich in das Gebiet Bayerischer Wald und südlich in das Bayerische Golf- und Thermenland. Vor allem der Radtourismus sei im südlichen Bereich sehr ausgeprägt, so von Poschinger. Unter anderem die Niederbayerntour, der Donauradweg und der Labertalradweg kreuzen den Landkreis. Deutlich machte Günter Reimann, dass es ohne Online-Buchung in Zukunft nicht mehr gehen wird. „66 Prozent aller Leute, die Reisen bis fünf Tage Aufenthaltsdauer buchen, machen das im Internet.“ Das TVO-Onlinebuchungsportal soll auch kleineren Betrieben die Scheu nehmen. Die Ankünfte im Bayerischen Wald liegen auf Rekordniveau, was auch am starken Namen der Marke liegt. In allen Kategorien (Wandern, Familie, Wellness, Natur, Winter und Mountainbike) liegt man in Umfragen unter allen deutschen Urlaubsregionen in den Top Ten – im Bereich Wandern deutschlandweit sogar auf Platz zwei und beim Thema Mountainbike ist man die führende Urlaubsregion. „Der Faktor Tourismus hat für unseren Landkreis einen wichtigen Stellenwert inne“, resümierte Landrat Josef Laumer. Von Leuchtturmprojekten, die überregional für Aufmerksamkeit sorgen und einer Wander- und Radoffensive profitiere auch der Landkreis und die einzelnen Gemeinden.
Im weiteren Verlauf der Tagung gaben Oberregierungsrätin Petra Harant und Regierungsrätin Julia Wasmeier den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und ihren Geschäftsstellenleiterinnen und –leitern noch wichtige Hinweise zu den Themen Bauleitplanung, Grünordnungsplan und Freiflächengestaltungsplan. Und auch die Kommunalwahlen 2020 warfen bereits ihren Schatten voraus. Denn Petra Harant ging auf die Rechtsstellung der jeweiligen Ersten Bürgermeister gemäß der Gemeindegrößen ein. Bei weniger als 5.000 Einwohnern in der Gemeinde ist der Erste Bürgermeister grundsätzlich ein Ehrenbeamter, also ein sogenannter ehrenamtlicher Bürgermeister. Per Satzungserlass kann der Gemeinderat aber beschließen, dass der Erste Bürgermeister ein Beamter auf Zeit, also ein berufsmäßiger Bürgermeister, ist. Dieser Satzungserlass muss aber 90 Tage vor der Bürgermeisterwahl erfolgen. Bei Gemeinden zwischen 5.000 und 10.000 Einwohnern ist es genau umgekehrt.
Zum Abschluss der Veranstaltung bat Landrat Josef Laumer, künftig auch vermehrt darauf zu achten, in Gemeindeeinrichtungen Bio- und regionale Produkte und Nahrungsmittel zu verwenden. Ein entsprechender Wunsch, dies anzusprechen, war in der tags davor stattgefundenen Kreisausschusssitzung an den Landrat herangetragen worden.