Änderung der Corona Isolationspflicht ab 16.11.
Zum heutigen 16.11.2022 tritt in Bayern eine neue Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf SARS-CoV2 getesteten Personen in Kraft. Diese betrifft insbesondere den Wegfall der Corona-Isolationspflicht.
Das Gesundheitsamt Straubing-Bogen möchte nochmal gesondert darauf hinweisen, dass die neuen Regelungen auch für positiv Getestete, die sich derzeit noch in Isolation befinden, gelten. Das heißt: Für sie endet die Isolationspflicht mit Inkrafttreten der neuen Allgemeinverfügung, d.h. ab sofort. An die Stelle der Isolationspflicht treten dann die neu geregelten Schutzmaßnahmen, unter anderem eine Maskenpflicht und ein zeitlich begrenztes Verbot des Betretens von bestimmten Einrichtungen, in welchen sich Personen mit hohem Risiko aufhalten, wie z.B. Altenheime oder Krankenhäuser.
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