Zusätzliche Regelungen für Einreise aus Risikogebieten nach Bayern ab 23. Dezember

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Für Einreisen nach Bayern aus einem ausländischen Risikogebiet gilt seit dem 23. Dezember zusätzlich zur bisherigen Einreise-Quarantäneverordnung die AV Testnachweis von Einreisenden.

Das bedeutet, dass Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, binnen 72 Stunden nach Einreise der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ein aktuelles Testergebnis mitteilen müssen. Das Testergebnis muss entweder bereits bei Einreise nach Bayern vorliegen oder binnen 48 Stunden nach Einreise durch einen Test auf das Vorliegen einer SARS-CoV-2-Infektion gewonnen werden (Ausnahmen Durchreisende, Grenzpendler und Grenzgänger im Sinne der EQV).

Einreisende aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise im Vereinigten Königreich oder Südafrika aufgehalten haben sind verpflichtet, bereits bei Einreise über einen aktuellen Testnachweis zu verfügen oder sich bei oder unverzüglich nach Einreise testen zu lassen und in jedem Fall den Testnachweis unverzüglich der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.

Für die Vorlage dieser Testergebnisse und Testnachweise wurde vom Gesundheitsamt die E-Mail-Adresse einreiselabor@landkreis-straubing-bogen.de eingerichtet. Es gibt auch die Möglichkeit per Fax unter 09421/973-411.

Die Vorlage eines Testnachweises wird zusätzlich auch von Personen verlangt, die innerhalb der letzten zehn Tage vor Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung nach Deutschland eingereist sind und die sich in den letzten zehn Tagen vor ihrer Einreise in dem Vereinigen Königreich oder in Südafrika aufgehalten haben.