Seit 15. März können Studierende und Fachschüler die einmalige Energiepreispauschale (EPP) beantragen
Seit 15.03.2023 können Studierende und Fachschüler die einmalige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 200 Euro beantragen.
Berechtigt sind:
- Studierende,
- Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt,
- Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln sowie
- Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen.
Die EPP ist einkommensunabhängig und wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet.
Voraussetzung: Immatrikulation an einer Hochschule in Deutschland bzw. Anmeldung an einer Berufsfachschule zum Stichtag 01.12.2022.
Antragsfrist: 30.09.2023
Antragstellung online unter www.einmalzahlung200.de/eppsg-de möglich.