Erstattungsanträge für die Schülerbeförderung
Das Landratsamt Straubing-Bogen, Sachgebiet Soziale Sicherung/ÖPNV, weist darauf hin, dass die Erstattungsanträge für die Schülerbeförderung gegen Vorlage der entsprechenden Fahrausweise bis spätestens 31. Oktober für das vergangene Schuljahr beim Landratsamt gestellt werden können.
Diese Antragsfrist gilt sowohl für die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels als auch für die Benutzung eines privaten Pkw, soweit dies notwendig war. Dabei geht es um die Kosten der Schülerbeförderung zur Berufsschule, Gymnasium, Fachoberschule, Berufsoberschule, Berufsfachschule, jeweils ab der 11. Klasse. Ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung besteht, soweit die nachgewiesenen und vom Unterhaltsleistenden aufgewendeten Gesamtkosten der Beförderung eine Familienbelastungsgrenze von 440 Euro übersteigen. Die Familienbelastungsgrenze entfällt in bestimmten Fällen (Bezug von Kindergeld für mindestens 3 Kinder, Sozialleistungen nach dem SGB II oder SGB XII). Entsprechende Antragsformulare sind im Internet abrufbar unter www.landkreis-straubing-bogen.de, Bürgerservice, Formulare und Merkblätter, Schülerbeförderung, Antrag auf Erstattung notwendiger Fahrten.
Der Antrag muss bis zum 31.10. tatsächlich beim Landratsamt eingegangen sein, die Aufgabe zur Post reicht hingegen nicht aus. Die Bestätigung der Schule über den Schulbesuch kann ggf. nachgereicht werden.
Nähere Auskünfte erteilt das Landratsamt unter Tel. 09421/973-200, 09421/973-526 oder Tel. 09421/973-217.