Vollzug des Tierseuchengesetzes und der Bienenseuchen-Verordnung

30. April 2020: Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen
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Das Landratsamt Straubing-Bogen erlässt folgende

 

A l l g e m e i n v e r f ü g u n g :

I.   Mit Allgemeinverfügung des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 08.10.2019 AZ: 31 – 5651.14. wurden aufgrund der amtlichen Feststellung der Amerikanischen Faulbrut um den Ausbruchsort in Kirchroth Teile der Gemeinde Kirchroth, Teile der Gemeinde Rattiszell und Teile der Gemeinde Wiesenfelden zum Sperrbezirk erklärt.

Nach Mitteilung des Sachgebietes Veterinärwesen des Landratsamtes Straubing-Bogen kann auf Grund der erfolgreichen Sanierung der Bienenstände im südlichen Sperrbezirk dieser Teil aus dem Sperrbezirk herausgenommen werden.

Der mit Allgemeinverfügung vom 08.10.2019 erklärte Sperrbezirk wird dadurch verkleinert und umfasst nunmehr den in beiliegender Karte eingerahmten Bereich mit den nachfolgenden Ortsteilen:

Gemeinde Rattiszell:

Großneundling

Gemeinde Wiesenfelden:

Bogenroith, Geraszell, Göttlingerhöfen, Grand, Großviecht, Hagnhöfen, Hammermühl bei Höhenberg, Heilbrunn, Hirschberg, Hochhölzl, Höhenberg, Hötzelsdorf, Hüttenzell bei Hötzelsdorf, Jägershöfen, Kesselboden, Kleinneundling, Kleinviecht, Kragenroth, Kragnmühl, Kuchlhof, Lehenbach, Neumühle, Neuweiher, Pichlberg, Oberhof, Ödenried, Roßmühle, Rothenberg, Rothenbrunn, Sankt Rupert, Schönbrunn, Schwemm, Thennengraben, Utzenzell, Vilsmoos, Wäscherszell. 

Die Grenzen des gesamten Sperrbezirks sind in der Karte im Maßstab 1:20.000, die als Anlage Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist, dargestellt.

Im Übrigen bleiben die Melde- und Anzeigepflichten sowie die  Sperrmaßnahmen in der Allgemeinverfügung vom 08.10.2019 weiterhin bestehen.

II.  Der Besitzer von Bienenvölkern und Bienenständen oder sein Vertreter sind nach   
 § 4 Bienenseuchen-VO verpflichtet, die zur Durchführung von Untersuchungen  
 erforderliche Hilfe zu leisten.

III.  Diese Allgemeinverfügung ist gemäß § 80 Nr. 2 Tierseuchengesetz sofort vollziehbar.

IV.  Das Erlöschen der Amerikanischen Faulbrut im Sperrbezirk wird öffentlich bekannt gemacht, sobald die Voraussetzungen hierfür gegeben sind.

V.  Diese Allgemeinverfügung ergeht kostenfrei.

VI.  Die Allgemeinverfügung tritt am 30.04.2020 in Kraft.  
Die Verfügung gilt an dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gemacht. Die Bekanntgabe erfolgt gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG durch öffentliche Bekanntgabe in Form des Aushangs an der Amtstafel des Landratsamtes Straubing-Bogen, Leutnerstr. 15, 94315 Straubing.  (Erdgeschoss).

 

Straubing, 29.04.2020

Landratsamt Straubing-Bogen

Aumer

Oberregierungsrätin

Allgemeinverfügung Verkleinerung Sperrbezirk