Wer kann sich warum wo testen lassen

20. Oktober 2021: Die wichtigsten Fragen und Antworten
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Wann kann ich mich wo testen lassen und wie ist die Vorgehensweise? Immer wieder tauchen viele Fragen zum Thema kostenlose Testungen auf. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wer hat Anspruch auf kostenlose Testungen und auf welche Art?

Anspruchsberechtigt für kostenlosen Antigen-Schnelltest:

·         Personen U12 (Ausweis oder ähnliches mitbringen)

·         Personen U18 bis 31.12.2021 (Ausweis oder ähnliches mitbringen)

·         Personen, die nicht geimpft werden können (Ärztliches Attest im Original mitbringen)

·         Besucher und Beschäftigte von Pflege-/Behinderteneinrichtungen, sofern die Einrichtung selbst keine Tests anbietet (Berechtigungsschein und Lichtbildausweis mitbringen – kostenfreie Testung nur im kommunalen Testzentrum)

·         "Schnupfenkinder" (kostenfreie Testung nur im kommunalen Testzentrum)

·         Schwangere im 1. Trimenon und bis 31.12. alle Schwangeren (Mutterpass dient als Nachweis) - ebenso vormals Schwangere und Stillende mit einer Übergangszeit bis 18.12. aufgrund der späten Impfempfehlung

·         Personen, die einen Termin einer Klinik oder Reha-Einrichtung zur Behandlung haben (Bestätigung der jeweiligen Einrichtung und Lichtbildausweis mitbringen)

·         Zur Beendigung der Quarantäne als Indexperson (Schreiben des Gesundheitsamtes mitbringen)

·         Teilnahme an einer klinischen Studie zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus bzw. in den letzten drei Monaten Teilnahme an einer solchen Studie (Lichtbildausweis und eindeutig glaubhafter Nachweis zur Studienteilnahme in den letzten drei Monaten mitbringen)

·         Studenten, sofern die Hochschule eine Vereinbarung mit dem lokalem Testzentrum geschlossen hat (Lichtbildausweis und Studentenausweis mitbringen)

Anspruchsberechtigt für kostenlosen PCR-Test:

·         Enge Kontaktpersonen (E-Mail-Aufforderung des Gesundheitsamtes mitbringen)

·         Personen, die einen Warnhinweis der Corona-Warn-App oder Luca-Aoo erhalten haben (App-Warnung muss vorgezeigt werden)

·         PCR-Bestätigungstestungen nach positivem Schnelltest (Nachweis über positiven Schnelltest mitbringen)

·         Personen, die einen Termin in einer Klinik oder Reha-Klinik zur Behandlung haben (Bestätigung der jeweiligen Einrichtung und Lichtbildausweis mitbringen)

Was ist mit Personen mit Symptomen?

Auch für symptomatische Personen ist der Test weiterhin über die Krankenkassen kostenfrei. Diese Testungen werden bei den (Haus)ärzten durchgeführt.

Wer wird im kommunalen Testzentrum am Hagen in Straubing bei der ehemaligen Zulassungsstelle getestet?

Alle anspruchsberechtigten asymptomatischen Personen, die oben aufgeführt sind. Zu freiwilligen kostenpflichtigen Tests und Tests von Personen mit Symptomen ist das kommunale Testzentrum gemäß der staatlichen Vorgaben nicht berechtigt.

Wo können sich die nicht anspruchsberechtigten Personen kostenpflichtig testen lassen?

Bei privaten Betreibern wie z.B. anbietenden Apotheken, der Teststation am Stadtplatz in Straubing, bei RKT am Hagen etc. Nähere Informationen dazu – auch zu den Öffnungszeiten - direkt bei den Betreibern, unter www.straubing.de oder bei der jeweiligen Gemeinde.

Testen private Betreiber auch kostenfreie anspruchsberechtigte Personen?

Ja, Antigenschnelltests für diese Personengruppe müssen auch von den privaten Betreibern durchgeführt werden. Ausnahme: Schnupfenkinder und Besucher/Beschäftigte von Pflege- und Behinderteneinrichtungen, sofern diese selbst keinen Test anbieten, dürfen gemäß staatlicher Testverordnung aus Abrechnungsgründen nur im kommunalen Testzentrum getestet werden.

Warum gibt es nicht mehr kommunale Teststationen mit erweiterten Öffnungszeiten?

Die staatlichen Vorgaben für die Kreisverwaltungsbehörden sind eindeutig: Eine Kostenreduktion und damit eine Verringerung kommunaler Teststationen und Öffnungszeiten wurde angestrebt. In der kommunalen Teststation von Stadt und Landkreis wurden aber bisher die Testzeiten aufgrund des hohen Infektionsgeschehens beibehalten und werden ab November auch noch auf den Sonntag ausgeweitet. Evtl. könnten Landkreis (und kreisfreie Stadt) bei einem Rückgang der Fallzahlen aber auch aufgefordert werden, die Öffnungszeiten der Teststation zu reduzieren.

Wer legt die Testgründe und Kriterien fest?

Dies ist in der Testverordnung des Bundes so vorgeschrieben, an die die Kreisverwaltungsbehörden zwingend gebunden sind. Zusätzlich gibt es das Bayerische Testkonzept (z.B. Testung der Besucher von Altenheimen). Auch hieran sind die Kreisverwaltungsbehörden und Gesundheitsämter gebunden.

Wie sind die Öffnungszeiten der kommunalen Teststation?

Montag bis Freitag von 7 bis 11.30 Uhr und von 12.30 bis 16 Uhr

Samstag von 9 bis 15 Uhr 

Am Feiertag 1. November von 8 bis 12 Uhr und ab November auch an den Sonntagen von 8 bis 12 Uhr geöffnet.

Muss ich mich an der kommunalen Teststation voranmelden?

Ja, unter 09421/973-332 (das Telefon ist besetzt Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr) oder unter www.ims-rettungsdienst.de/straubing-bogen

Wo kann ich mich impfen lassen?

Nachdem ein Großteil der Bevölkerung geimpft ist, sollen die Impfungen nun vorwiegend bei den (Haus)ärzten erfolgen. Weiterhin steht auch für Fälle ohne Hausarzt oder ähnliches die kommunale Impfstation am Hagen 65 in Straubing (ehemalige Zulassungsstelle der Stadt Straubing) in verkleinerter Form und verringerter Kapazität zur Verfügung. Diese hat geöffnet Montag bis Donnerstag von 11 bis 17 Uhr, Freitag von 13 bis 19 Uhr (Samstag und Sonntag geschlossen).

Ist im kommunalen Impfzentrum eine Voranmeldung erforderlich?

Aufgrund der verringerten Kapazität wird diese dringend empfohlen: 09421/9680899 oder auch online unter www.impfzentren.bayern

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu Corona habe?

Es gibt eine Bürgerhotline des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit (LGL) unter 09131/6808-5101 (Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr, Samstag und Sonntag 10 bis 15 Uhr) und ein Bürgertelefon Corona der Bayerischen Staatsregierung unter 089/122-220, sowie ein eine Hotline für Schulleitungen und Eltern des Bayerischen Kultusministeriums unter 089/69333555. Zudem steht das Bürgertelefon von Stadt und Landkreis von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 15 Uhr unter 09421/973-620 zur Verfügung. Das Bürgertelefon ist auch per E-Mail unter coronaauskunft@landkreis-straubing-bogen.de erreichbar.

Ich habe einen positiven Coronaschnelltest. Was soll ich tun?

Jeder positive Antigenschnelltest muss durch einen PCR-Test bestätigt werden.

Ich habe einen positiven PCR-Test. Was soll ich tun?

Begeben Sie sich in Selbstisolation. Das Gesundheitsamt wird sie so schnell als möglich – in der Regel binnen 24 Stunden – kontaktieren und Ihnen die weitere Vorgehensweise erläutern.

In der Klasse/der Kindergartengruppe meines Kindes gibt es einen positiven Fall. Wie ist die weitere Vorgehensweise?

In der Regel werden die Eltern von Schule/Kindergarten/Kita über die weitere Vorgehensweise informiert.

Ich habe am Wochenende eine Frage zu Corona – wer ist erreichbar?

Wenn es sich um einen positiven PCR-Test handelt oder Sie eine enge Kontaktperson sind, dann wird Sie das Gesundheitsamt auch am Wochenende kontaktieren. Handelt es sich um die weitere Vorgehensweise an Schulen/Kindergärten/Kitas, dann wird Sie die entsprechende Einrichtung kontaktieren. Für allgemeine Fragen nutzen Sie bitte die oben angegebene Hotline des LGL.