Gebührenänderung für verkehrsrechtliche Anordnungen (VAO) ab dem 01.01.2020
Zum 01.01.2020 erfolgt eine Änderung der Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen:
Grundgebühr für VAO mit Regelplan gem. RSA oder unter Vorlage eines Beschilderungs-/Umleitungsplanes durch den Antragsteller ohne jegliche Änderung durch die Verkehrsbehörde:
20,00 Euro für 1 Tag
40,00 Euro bis zu 1 Woche
50,00 Euro bis zu 2 Wochen
75,00 Euro bis zu 4 Wochen
85,00 Euro bei 5-8 Wochen
100,00 Euro bei 9-12 Wochen
150,00 Euro bei 3-6 Monate
200,00 Euro bei 6-12 Monate
Bei Verlängerung der verkehrsrechtlichen Anordnung wird 50% des Betrags erhoben, der für eine VAO für den entsprechenden Zeitraum erhoben werden würde (Beispiel: Verlängerung um 2 Wochen = 25 Euro).
Bei einer Vollsperrung erfolgt ein Aufschlag von 100 % auf die jeweilige Grundgebühr.
Bei nachträglicher Änderung einer VAO (z. B. zusätzlicher Regelplan, zus. Streckenabschnitte) werden 10,20 Euro erhoben.
Bei Änderungen am Regelplan bzw. vorgelegtem Beschilderungs-/ Umleitungsplan des Antragstellers oder wenn ein Plan durch die Verkehrsbehörde erstellt werden muss oder vorab eine Ortsbesichtigung notwendig war, erhöht sich die Grundgebühr, je angefangener 30 Minuten Bearbeitungszeit, um zusätzliche 30,00 Euro.