Gebührenänderung für verkehrsrechtliche Anordnungen (VAO) ab dem 01.01.2020

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Zum 01.01.2020 erfolgt eine Änderung der Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen:

Grundgebühr für VAO mit Regelplan gem. RSA oder unter Vorlage eines Beschilderungs-/Umleitungsplanes durch den Antragsteller ohne jegliche Änderung durch die Verkehrsbehörde:
 

20,00 Euro      für 1 Tag

40,00 Euro      bis zu 1 Woche

50,00 Euro      bis zu 2 Wochen

75,00 Euro      bis zu 4 Wochen

85,00 Euro      bei 5-8 Wochen

100,00 Euro    bei 9-12 Wochen

150,00 Euro    bei 3-6 Monate

200,00 Euro    bei 6-12 Monate

Bei Verlängerung der verkehrsrechtlichen Anordnung wird 50% des Betrags erhoben, der für eine VAO für den entsprechenden Zeitraum erhoben werden würde (Beispiel: Verlängerung um 2 Wochen = 25 Euro).


Bei einer Vollsperrung erfolgt ein Aufschlag von 100 % auf die jeweilige Grundgebühr.


Bei nachträglicher Änderung einer VAO (z. B. zusätzlicher Regelplan, zus. Streckenabschnitte) werden 10,20 Euro erhoben.


Bei Änderungen am Regelplan bzw. vorgelegtem Beschilderungs-/ Umleitungsplan des Antragstellers oder wenn ein Plan durch die Verkehrsbehörde erstellt werden muss oder vorab eine Ortsbesichtigung notwendig war, erhöht sich die Grundgebühr, je angefangener 30 Minuten Bearbeitungszeit, um zusätzliche 30,00 Euro.