Geflügelpest - Dauer des Sperrbezirkes und Beobachtungsgebiet, Weitergeltung der Stallpflicht
Aufgrund von verschiedenen Anfragen teilt das Landratsamt Straubing-Bogen mit, dass nach derzeitigem Stand der um den von der Geflügelpest betroffenen Betrieb im Ortsteil Greißing, Stadt Geiselhöring, verfügte Sperrbezirk im Radius von 3 km frühestens ab dem 12.03.2017 wieder aufgehoben wird.
Das Beobachtungsgebiet im Radius von 10 km kann frühestens ab dem 21.03.2017 wieder aufgehoben werden.
Zum gegebenen Zeitpunkt wird das Landratsamt die Aufhebungen über die Internetseite des Landkreises sowie über die örtlichen Tageszeitungen bekannt geben.
Von einer künftigen Aufhebung des Sperrbezirkes und des Beobachtungsgebietes bleibt die allgemeine Stallpflicht unberührt. Diese gilt unabhängig davon weiter. Gleiches gilt für das Verbot von Geflügelmärkten und -ausstellungen.