Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung des Landkreises nach Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest im Landkreis Landshut

14. Februar 2023: Von der Überwachungszone im 10 km-Radius ist ein Teilgebiet der Marktgemeinde Mallersdorf-Pfaffenberg betroffen

Das Landratsamt Straubing-Bogen hat eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel erlassen.

Der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest im Landkreis Landshut wurde am 14.02.2023 amtlich festgestellt. Um den Seuchenbestand, der im Landkreis Landshut liegt, wird eine Überwachungszone (früher „Beobachtungsgebiet“) mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern festgelegt.

Die Überwachungszone umfasst das Teilgebiet der Marktgemeinde Mallersdorf-Pfaffenberg, erkennbar in der Karte.

Gleichzeitig werden entsprechende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in der Überwachungszone angeordnet. Diese Seuchenbekämpfungsmaßnahmen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises unter https://www.landkreis-straubing-bogen.de/media/13011/allgemeinverfuegung-gefluegelpest-ueberwachungszone-0223.pdf einsehbar.

Karte Überwachungszone in pdf