Vogelgrippe breitet sich in Niederbayern weiter aus

24. Februar 2023: Hinweise des Veterinäramtes
Gänse

In Niederbayern breitet sich die Aviäre Influenza oder Vogelgrippe weiter aus. Im Landkreis Landshut wurde die Tierseuche innerhalb weniger Tage in zwei Geflügelhaltungen in Ergoldsbach und Rottenburg an der Laaber festgestellt. Zudem wurden im Landkreis Deggendorf 5 tote Schwäne positiv auf Vogelgrippe getestet. Die erforderlichen Überwachungszonen, die das Staatliche Veterinäramt Landshut erlassen hat um die Infektionsgefahr einzudämmen, reichen auch in den Landkreis Straubing-Bogen.

In diesen Restriktionszonen kommen Haltungs-, Handels- und Transportbeschränkungen für ansässige Geflügelhalter zum Tragen.  Entsprechende Allgemeinverfügungen für die betroffenen Bereiche im Landkreis Straubing-Bogen wurden am 14.02.2023 und am 23.02.2023 erlassen und sind auf der Internetseite des Landratsamtes Straubing-Bogen abrufbar.

Die Aviäre Influenza, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Die Vogelgrippe ist für Hausgeflügel hochansteckend, führt bei den betroffenen Tieren zu schweren allgemeinen Krankheitssymptomen und verursacht hohe Verluste. Es gilt als wahrscheinlich, dass Wasser- und Zugvögel zu den Überträgern dieser Seuche gehören und sich das Virus deshalb schnell flächendeckend ausbreiten kann. Sollte der Erreger in einem Nutztierbestand festgestellt werden, kommen EU-weit geltende Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung zum Tragen: Die Tiere des infizierten Bestandes müssen komplett gekeult werden, es müssen Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet werden um die Ausbreitung einzudämmen. Menschen können sich in aller Regel nur schwer mit Vogelgrippeviren anstecken.

Das derzeitige Geschehen ist weiterhin hoch-dynamisch. Das Risiko für eine Ausbreitung der Vogelgrippe in den Wasservogelpopulationen und des Eintrags in die Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen wird vom Friedrich-Loeffler-Institut als hoch eingestuft.

Alle Geflügelhaltungen im Landkreis Straubing-Bogen sind deshalb angehalten, die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelbeständen nochmals intensiv zu überprüfen und bei Bedarf zu optimieren. Dabei geht es darum, den direkten Kontakt und den indirekten Kontakt mit infizierten Wildvögeln bzw. kontaminierten Materialien zum Hausgeflügel so sicher wie möglich zu vermeiden.

Daher gilt:

  • Verhindern Sie den direkten Kontakt zwischen Ihrem Hausgeflügel und Wildvögeln.
  • Grundstücksteiche, zu denen Wildvögel Zugang haben, sind hierbei besonders sensibel und sicher auszuzäunen.
  • Gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife vor und nach Betreten des Stalls/Auslaufs.
  • Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.
  • Füttern Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind.
  • Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
  • Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere das Schuhzeug.
  • Lassen Sie plötzlich erhöhte Tierverluste durch einen Tierarzt abklären bzw. informieren Sie das Veterinäramt Straubing-Bogen.
  • Gehäufte Funde toter Wildvögel v.a. Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse) und aasfressende Greifvögel (Bussarde und Habichte) sind dem Veterinäramt Straubing-Bogen (Tel. 09421/973168) zu melden. Die Wildvögel nicht berühren. Offensichtlich verunfallte Tiere müssen nicht gemeldet werden.
  • Grundsätzlich müssen alle Geflügelhaltungen (auch Hobbyhaltungen) dem Veterinäramt Straubing-Bogen gemeldet werden.

Hierzu hat das Landratsamt Straubing-Bogen bereits am 23.11.2022 eine Allgemeinverfügung zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen erlassen, deren Vorgaben weiterhin einzuhalten sind. 

Letztendlich sind die Früherkennung der Geflügelpest und die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen in geflügelhaltenden Betrieben von entscheidender Bedeutung, um die Einschleppung und die Verbreitung der Aviären Influenza zu verhindern.

Jeder Tierhalter sollte sich zudem auf eine risikoorientierte Aufstallungspflicht für Geflügel vorbereiten. Dazu zählt das Bereithalten von geeigneten Aufstallungsmöglichkeiten z.B. geschlossene Ställe oder Schutzvorrichtungen, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen.