Vogelgrippe erreicht den Landkreis Straubing-Bogen

04. Mai 2023: Bei toten Lachmöwen im Bereich Pittricher Vorland wurde das Geflügelpestvirus nachgewiesen
Gänse

Bereits in der letzten Woche wurden im Bereich Pittricher Vorland mehr als 20 tote Lachmöwen entdeckt. Mehrere tote Tiere wurden zur Untersuchung an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit verbracht. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat jetzt das Geflügelpestvirus vom Typ H5N1 bei den verendeten Lachmöwen nachgewiesen. Damit wurde erstmals in diesem Jahr die Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – im Landkreis Straubing-Bogen amtlich bestätigt.                                        

 

Derzeit kommt es in ganz Bayern zu verstärkten Funden bei Wildvögeln, besonders bei wilden Wassergeflügel. „Das Wichtigste ist jetzt, ein Übergreifen der Geflügelpest auf Hausgeflügel zu vermeiden“, sagt Martin Sansoni, Leiter des Veterinäramtes. Die Geflügelpest verursache bei Vögeln massive Krankheitserscheinungen und den Tod vieler Tiere. „Es ist sehr wichtig, jeglichen direkten oder indirekten Kontakt von Wildvögeln zu Hausgeflügel so sicher wie möglich zu vermeiden“, so Sansoni weiter. Das Veterinäramt Straubing-Bogen geht weiterhin von einem hochdynamischen Seuchengeschehen in der Wildvogelpopulation aus. Daher dürfte in den nächsten Tagen und Wochen eine akute Gefährdung von im Freien gehaltenem Nutz- und Hausgeflügel im Landkreis Straubing-Bogen und der Stadt Straubing bestehen.

Bereits im November 2022 wurden im Landkreis Straubing-Bogen verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest per Allgemeinverfügungen angeordnet. So gilt im Landkreis ein Fütterungsverbot für Wildvögel (außer Singvögel), ein Ausstellungsverbot für Geflügel (Ausnahme Taube und Ziervögel) und verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhalter. Alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, sind verpflichtet, diese Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten, um das Nutzgeflügel so gut wie möglich zu schützen. Die entsprechenden Allgemeinverfügungen können auf der Homepage des Landratsamtes eingesehen werden.  

Hunde (auch Katzen) sollten vor allem an den Uferbereichen von Gewässern (z. B. an der Donau) nicht unbeaufsichtigt bleiben, um einen direkten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln zu vermeiden. Durch Beschnuppern können die Haustiere den Erreger weiter verschleppen. Alle Geflügelhalter im Landkreis Straubing-Bogen, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, müssen die Haltung von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) unverzüglich dem Veterinäramt melden.

Das Veterinäramt Straubing-Bogen bittet zudem vorsorglich, auch alle Geflügelhalter, sich auf eine tierschutzgerechte Unterbringung ihrer Tiere im Rahmen einer Aufstallungspflicht vorzubereiten, da diese bei weiteren Funden HPAI-positiver Vögel zum Schutz des Haus- und Nutzgeflügels unumgänglich sein wird.                                                                                                 

Eine Broschüre mit Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung kann auf der Homepage des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) abgerufen werden. Diese enthält unter anderem wesentliche veterinärrechtliche Vorgaben für Privathaltungen sowie Informationen zur Hühnerhaltung und zur Früherkennung von Tierseuchen und geht unter anderem auch auf Biosicherheit und Aufstallungspflicht ein.     

Dass sich Menschen mit dem Geflügelpesterreger H5N1 über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen infizieren, ist in Deutschland bisher nicht bekannt geworden. Tote oder kranke Tiere sollten dennoch nicht berührt oder eingesammelt werden. Wer einen betroffenen Wasser-, Raben- oder Greifvogel findet, soll das dem Veterinäramt Straubing-Bogen unter Angabe des Fundortes (idealerweise inklusive Koordinaten) melden (Telefon 09421/973-168). Tote Tauben oder Singvögel müssen nicht gemeldet werden.