Geflügelpest in einem Betrieb in der Stadt Geiselhöring, Landkreis Straubing-Bogen
Bei den verendeten Tieren aus dem Geflügelbestand konnte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald heute die hochpathogene Form des Geflügelpest-Virus H5N8 nachweisen.
Im Umkreis von drei Kilometern um das Anwesen des betroffenen Geflügelhalters hat das Landratsamt nun einen Sperrbezirk festgelegt. Der eingerichtete Sperrbezirk gilt ab sofort. Das Landratsamt hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen. Im Landkreis Straubing-Bogen umfasst der Sperrbezirk 17 Ortsteile der Stadt Geiselhöring. Um das betroffene Gehöft wurde zusätzlich ein Beobachtungsgebiet im Radius von zehn Kilometern eingerichtet.
Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet erstrecken sich über die Landkreisgrenze hinaus auch auf das Gebiet des Landkreises Regensburg.
Die in Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet liegenden Geflügelhaltungen werden vom Veterinäramt untersucht. Nach Feststellung des Veterinäramtes sind im Sperrbezirk ca. 50 Geflügelhalter mit rund 100.000 gemeldeten Tieren betroffen. Das Sperrgebiet umfasst die Ortschaften Geiselhöring, Greißing, Haagmühl, Haindling, Haindlingberg, Helmprechting, Kolbach, Kraburg, Schelmenloh, Schieglmühle, Dettenkofen, Großaich, Hart, Hirschling, Lohmühle, Sallach und Weingarten.
Im Beobachtungsgebiet handelt es sich um ca. 300 Geflügelhaltungen mit rund 180.000 gemeldeten Tieren.
Im Sperrgebiet gelten u.a. Transportbeschränkungen für Geflügel, Geflügelprodukte oder Futtermittel. Auch sind besondere Regelungen für das Betreten von Geflügelstallungen zu beachten.
Nähere Informationen zu den betroffenen Ortsteilen sowie zu den im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet geltenden Anordnungen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen. Diese wurde auf der Homepage des Landkreises Straubing-Bogen hinterlegt. Ebenso eine Karte mit dem eingezeichneten Sperrbezirk.
Straßensperrung am 09.02.2017:
Um weitere Ausbrüche oder eine Verschleppung der Krankheit zu verhindern, werden die Tiere gemäß der Geflügelpestverordnung umgehend gekeult. Dies erfolgt bereits am 09.02.2017.
Ab 8.00 Uhr ist hierzu die Staatsstraße St. 2111 von Geiselhöring in Richtung Regensburg ganztägig gesperrt. Die Sperrung erstreckt sich von Geiselhöring beginnend bei der Abzweigung an der Landshuter Straße/Regensburger Straße bis zur Abzweigung der Staatsstraße nach Malchesing/Wallkofen. Die Umleitung über Sallach/Eitting/Wallkofen ist ausgeschildert. Zudem sind der Fahrradweg zwischen Haagmühl und Hirschling sowie die Zufahrten vom Fahrradweg und von der Ortsdurchfahrt Greißing zur Staatsstraße St. 2111 gesperrt.
Nicht nur aufgrund des aktuellen Falles weist das Landratsamt darauf hin, dass weiterhin die Stallpflicht und das Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten gelten.
Das Landratsamt bittet die Bürgerinnen und Bürger auch, verendetes Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne usw.) sowie größere Wildvögel (Möwen, Reiher etc.) dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden. Tote Tiere sollten nicht ohne Schutzhandschuhe berührt werden.
Wichtige Informationen zur Vogelgrippe sind auf der Landkreis-Homepage unter Aktuelles eingestellt. Hier sind die Allgemeinverfügungen des Landratsamtes zum Vollzug des Tierseuchengesetzes und die Eilverordnung des Bundes über zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen in kleinen Geflügelhaltungen abrufbar. Ebenso wurde eine Verlinkung zum Informationsangebot des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit aufgenommen. Das LGL hat speziell für Tierhalter ein Merkblatt erarbeitet, das Maßnahmen auflistet, mit denen der Eintrag der Geflügelpest in Bestände vermieden werden soll. Hier ist insbesondere die konsequente Einhaltung von betriebshygienischen Maßnahmen zu nennen.
Weitere Informationen dazu unter:
https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/index.htm