Regelungen der „gelben Corona-Ampel“ gelten ab Freitag, 23. Oktober, 0 Uhr

22. Oktober 2020: Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis bei 37,6
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Mit der Veröffentlichung auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege steht die Corona-Ampel im Landkreis Straubing-Bogen nun auch offiziell auf gelb. Der Landkreis hat mit einer Inzidenz von 37,6 am Donnerstag (Quellen: RKI 0.00 Uhr und LGL 8.00 Uhr) den Schwellenwert von 35 überschritten. Angesichts der bisher einlaufenden Fälle am Donnerstag ist auch von einem weiteren Ansteigen der Zahlen auszugehen.

Die „gelbe Ampel“ gilt nun so lange, bis entweder der nächste Schwellenwert 50 überschritten wird oder der Landkreis an sechs aufeinanderfolgenden Tagen in Folge unter 35 bleibt. Erst dann gilt wieder die „grüne Ampel“. Maßgeblich dafür ist die Veröffentlichung auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Damit gelten auch im Landkreis Straubing-Bogen ab Freitag, 23. Oktober, 0 Uhr, die Regelungen der „gelben Ampel“:

·         Private Feiern und Kontakte werden auf maximal zehn Personen oder zwei Haushalte begrenzt.

·         Sperrstunde, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen sowie Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 23 Uhr

·         Maskenpflicht, wo Menschen dichter bzw. länger zusammenkommen: z.B. Fußgängerzonen, öffentliche Gebäude, Schulen (auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen), Veranstaltungen (dies gilt auch für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen bzw. auch am Platz in Theatern, Konzerthäusern, Kinos, sonstigen Bühnen etc.)