Derzeit keine speziellen Bescheinigungen für Genesene – als Nachweis gelten die Infektions- und Quarantäneentlassschreiben
Ab Donnerstag, 6. Mai, werden in Bayern Genesene den vollständig Geimpften (15. Tag nach der Zweitimpfung) und negativ Getesteten Personen gleichgestellt. Einhergehend damit sind entsprechende vom Freistaat verkündete Erleichterungen insbesondere im Bereich der Zusammenkünfte, allgemeinen Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperre, Quarantänepflicht.
Zum Status und Nachweis von Genesenen sind bereits sehr viele Anfragen beim Gesundheitsamt eingegangen, da in Stadt und Landkreis insgesamt rund 7.200 Personen als genesen gelten. Derzeit gibt es diesbezüglich noch keine weitergehenden Informationen. So gilt der Status „Genesen“ nach derzeitiger Regelung nur für sechs Monate nach einer überstandenen Covid-19-Infektion. Spezielle Bescheinigungen für Genesene werden derzeit nicht ausgestellt. Alle ehemals Infizierten haben ein entsprechendes Schreiben zum Zeitpunkt ihrer Covid-19-Infektion erhalten, ebenso ein Schreiben über die Quarantäneaufhebung. Nach derzeitigem Stand ist bis auf weiteres und bis ggf. genauere Anforderungen veröffentlich werden davon auszugehen, dass dieses Schreiben als entsprechender Nachweis für einen Zeitraum bis zu sechs Monaten gilt. Antikörpertests sind in diesem Zusammenhang nach derzeitigem Stand weder nötig noch gültig um den Zeitrahmen zu verlängern.