Gesundheitsamt rät von Absenkung der Wassertemperatur bei Trinkwasser in Gebäuden ab

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Das Gesundheitsamt erreichten in letzter Zeit vermehrt Anfragen, ob zum Zweck der Energieeinsparung die Wassertemperatur beim Trinkwasser in den Gebäuden abgesenkt werden kann. Das Gesundheitsamt rät davon dringend ab.

In Großanlagen zur Trinkwassererwärmung muss am Austritt des Trinkwassererwärmers eine Temperatur von 60 °C dauerhaft eingehalten werden. Zusätzlich darf die Warmwassertemperatur im gesamten Zirkulationssystem eine Temperatur von 55 °C nicht unterschreiten. Eine Großanlage ist eine Anlage mit einem Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle, wobei der Inhalt einer Zirkulationsleitung nicht berücksichtigt wird.

Durch Unterschreitung der Temperaturen wird das Legionellenwachstum begünstigt. Andere technische Maßnahmen gegen Legionellen sind nur dann zulässig, wenn deren hygienische Gleichwertigkeit durch mikrobiologische Untersuchungen nachgewiesen worden wäre. Generalisierbare Erfahrungen dazu liegen jedoch bis heute nicht vor. Forschungsprojekte, die mit dem Ziel durchgeführt werden, durch neue technische Ansätze eine hygienisch sichere Temperaturabsenkung im Warmwassersystem zu ermöglichen, befinden sich noch in der Bearbeitung.

Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene lehnt zum Beispiel in ihrer Stellungnahme vom 02. September 2022 „Legionellosen und Energiesparmaßnahmen“ eine sogenannte „vorbeugende thermische Desinfektion“ („Legionellenschaltung“) ausdrücklich ab. Eine vorbeugende chemische Desinfektion des Wassers ist ebenfalls nicht zu empfehlen.

Verantwortlich für die Einhaltung der Temperaturen und des ordnungsgemäßen Betriebs der Anlage ist der Hauseigentümer.

Für Großanlagen besteht in der Regel eine Pflicht zur regelmäßigen Untersuchung des Wassers auf Legionellen.

Bei einer vermieteten Wohnung muss das Wasser im Gebäude in der Regel alle drei Jahre untersucht werden. Auskunft über die Befunde sind beim Vermieter zu erhalten.

Bei manchen Trinkwasserversorgungsanlagen, zum Beispiel Hotels, muss das Wasser mindestens jährlich untersucht werden.

Sollten erhöhte Legionellenwerte (> 100 pro 100 ml Wasser) gemessen werden, dann entstehen daraus in der Regel sehr hohe Folgekosten für weitere Untersuchungen, Gefährdungsanalysen und Sanierungen. Diese können die eingesparten Energiekosten bei weitem übersteigen.

Mögliche Maßnahmen zur Energieeinsparung sind zum Beispiel die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs oder die Überprüfung und regelmäßige Wartung der Anlage durch eine Fachfirma.