Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge

03. Juli 2019: Wichtige Informationen zur Antragstellung
Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge.jpg

Seit dem 1. Januar 2018 müssen Haus- und Grundbesitzer in Bayern nicht mehr für die Sanierung oder den Ausbau von innerörtlichen Straßen bezahlen. Der Bayerische Landtag hat das Kommunalabgabengesetz geändert und die sogenannten Straßenausbaubeiträge abgeschafft.

Für Härtefälle in der Zeit davor hat der Freistaat Bayern einen Härtefallfonds eingerichtet, in dem insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Über die Verteilung der Mittel für solche Härtefälle entscheidet eine eigens eingerichtete Kommission.

Einen Härteausgleich können natürliche und juristische Personen erhalten, die Adressat(en) eines Bescheids zur Festsetzung eines Beitrags oder einer Vorauszahlung auf einen Beitrag für Straßenbaumaßnahmen sind, sofern

  • der Bescheid zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2017 erlassen wurde,

  • eine Zahlungspflicht in Höhe von mindestens 2.000 Euro besteht,

  • der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch Eigentümer oder sonst dinglich Nutzungsberechtigter des betroffenen Grundstücks ist und

  • der Adressat maximal über ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr des Bescheiderlasses verfügt. Wahlweise kann auch der Einkommensmittelwert des Dreijahreszeitraums angegeben werden, dessen letztes Jahr das Jahr des Bescheiderlasses ist. Bei zusammen veranlagten Eheleuten beträgt die Einkommensobergrenze 200.000 Euro.
     

Eine Antragstellung ist ausschließlich im Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis 31. Dezember 2019 möglich. Zur Antragstellung muss das von der Bayerischen Staatsregierung zur Verfügung gestellte Antragsformular verwendet werden. Dies findet sich unter www.strabs-haertefall.bayern.de Unter https://formularserver.bayern.de kann der Antrag auch direkt online ausgefüllt werden. Des Weiteren ist es auch möglich, den ausgefüllten Antrag digital an haerteausgleich-strassenausbaubeitrag@reg-ufr.bayern.de oder ausgleich@reg-ufr.bayern.de zu senden oder per Post an Geschäftsstelle der Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge bei der Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg zu schicken.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Kopie des Beitragsbescheids bzw. der Beitragsbescheide der Kommune oder ggf. eine Kopie der Vereinbarung über die Beitragsablöse,

  • Kopie des Steuerbescheids für das Jahr des Bescheiderlasses und wahlweise der beiden dem Bescheid vorausgehenden Jahre,

  • Nachweis über das Eigentum oder ggf. sonstige dingliche Nutzungsrechte bezüglich des Grundstücks, für das die Beiträge gezahlt wurden,

  • für Unternehmen: ggf. Nachweise über die Gesellschaftsform und Beteiligungsverhältnissse.
     
    Weitere Informationen sind in einem Flyer unter www.bestellen.bayern.de oder www.strabs-hartefall.bayern.de erhältlich und nachzulesen.