Hinweise des Gesundheitsamtes nach Hochwasserlage

Von Seiten des Gesundheitsamtes wird darauf hingewiesen, dass Besitzer einer Wasserversorgungsanlage für Trinkwasser nach den Wetterereignissen der letzten Tage sich das Gebiet, von welchem die Wasserversorgungsanlage das Wasser bezieht, anschauen sollten.

Bei größeren Wasserversorgungsanlagen ist dies die sogenannte festgesetzte Schutzzone (insbesondere Schutzzone 1 und 2). Bei Anlagen zur Eigenversorgung („Kleinanlage), welche oft nur einen Haushalt mit Wasser versorgen, ist im Regelfall keine definierte Schutzzone festgesetzt. Hier sollte das die Wasserversorgungsanlage umgebende Gelände betrachtet werden.

Sollte größere Gebiete im Bereich der Wasserversorgungsanlage überschwemmt gewesen sein oder sollten länger anhaltende Wasseransammlungen im Brunnenumfeld bestehen, dann empfehlen sich untenstehende Desinfektions- und Kontrollmaßnahmen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aktuell dem Gesundheitsamt Straubing keine Hinweise darauf vorliegen, dass im Bereich der Stadt Straubing und des Landkreises Straubing-Bogen eine Wasserversorgungsanlage negativ beeinträchtigt wurde. Die untenstehenden Hinweise sind nur als Vorsichtsmaßnahme zu verstehen.

 

Badegewässer:

Während und nach einem Hochwasser können sich auch an Badegewässern Gesundheitsgefahren ergeben. Zum einen durch eine erhöhte Unfallgefahr aufgrund verringerter Sichttiefen in getrübten Gewässern, Fremdstoffen im Wasser (zum Beispiel Äste, Müll etc.) sowie starken Strömungen in Fließgewässern. Zum anderen verschlechtert sich die hygienisch-mikrobiologische Qualität der Gewässer. Durch starke Niederschläge können vermehrt Krankheitserreger aus landwirtschaftlich genutzten Flächen in Badegewässer gelangen. Auch ungeklärtes Abwasser, das zur Entlastung der Kanalisation in Gewässer abgeleitet wurde, belastet beispielsweise die Gewässer. Insbesondere bei getrübtem Wasser sollte derzeit nicht gebadet werden.

Derzeit sind keine verunreinigten Badegewässer in Stadt und Landkreis Straubing-Bogen bekannt. Neue Wasserproben in den Gewässern des Landkreises sind seitens des Gesundheitsamtes geplant und werden nach Erhalt der Ergebnisse auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht.
 

Hinweise für Besitzer von betroffenen Versorgungsanlagen für Trinkwasser:

Bei Wasserfassungen, bei denen größere Bereiche des Versorgungsgebiets überschwemmt wurden, insbesondere in Schutzzone 2 oder 1, können mikrobiologische Belastungen je nach Einzugsgebiet nach Tagen oder besonders bei Enterokokken auch erst nach Wochen auftreten und einige Wochen anhalten. Auch lokale Wasseransammlungen im Brunnenumfeld können zu Belastungen führen. Kritisch sind insbesondere Abschwemmungen von Weiden oder mit Wirtschaftsdünger (Gülle, Mist…) gedüngten Feldern.

Betroffene Versorger sollten das Wasser desinfizieren. Werden keine Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt, sollten mindestens für 50 Tage ein- bis zweimal wöchentlich mikrobiologische Untersuchungen durchgeführt werden, vorzugsweise an den Wasserfassungen oder in den Sammelleitungen.

Eingeleitete Desinfektionen sollten erst dann wieder beendet werden, wenn das Rohwasser dauerhaft unbelastet bleibt.

 

In den Versorgungsgebieten ist noch die Kontrolle der Be- und Entlüfterschächte und -garnituren zu empfehlen, sobald das Hochwasser abgeflossen ist - auch in Bereichen, wo lediglich Starkregen und starke Oberflächenabflüsse aufgetreten sind. Nach der Überflutung bei den Aufräumarbeiten ist darauf zu achten, dass keine Belastungen aus vollgelaufenen Hydranten in die Trinkwassernetze gelangen (Abpumpen von Restwasser, korrektes Öffnen der Hydranten – nicht gegen geschlossene Abgangsschieber, gründlich spülen, Unterdruck vermeiden). Auch viele Sicherungsarmaturen wirken nicht mehr, wenn diese selbst überflutet werden. Vorsorgliche chemische Desinfektion des Trinkwassers, das in überflutete Bereiche des Versorgungsgebiets eingespeist wird, kann längerfristige Belastungen des Netzes vermeiden helfen.