Zurück im Normalbetrieb
In der Corona-Pandemie rückten die Gesundheitsämter in den Fokus: Dass sie bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten an vorderster Stelle für die Bekämpfung, Einschätzung und Dokumentation verantwortlich sind, verwundert natürlich nicht. Das Aufgabengebiet der Gesundheitsämter ist aber deutlich breiter gefächert und deckt unter anderem neben dem Infektions- und Gesundheitsschutz und der Suchtprävention wie der Schwangerschaftsberatung auch noch andere Felder ab. Der Bereich Hygiene beispielsweise gehört ebenfalls dazu.
Egal ob es um Bäderbetriebe, Podologen, Tätowierer oder die Frage nach Legionellen in Übernachtungsbetrieben geht – all das fällt in den Zuständigkeitsbereich der Hygienekontrolleure des Gesundheitsamtes. Waren während der Spitzenzeit von Corona praktisch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes in der Pandemiebekämpfung eingebunden, so stehen nun die jeweiligen Fachbereiche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder im Vordergrund. „Deshalb sollte auch niemand verunsichert sein, wenn er derzeit Post von uns bekommt“, sagt Johanna Anlauf, Hygieneobersekretärin am Gesundheitsamt. So werden derzeit zum Beispiel alle podologischen Praxen und Fußpflegebetriebe angeschrieben – und dann in der Folge auch weitere Zweige wie Tätowierer – um noch einmal die infektions-hygienischen Informationen und Anforderungen zu verdeutlichen. „Das hat einfach nur den Grund, dass jetzt sozusagen wieder der Normalbetrieb eingekehrt ist und wir alle Betreiber einfach nach der langen Zeit wieder sensibilisieren und auf den gleichen Stand bringen wollen. Damit haben die Betreiber noch einmal eine Checkliste und für das Sicherheitsgefühl der Kundinnen und Kunden ist das sicher auch gut“, erklärt Johanna Anlauf.
Selbst ist sie natürlich auch froh, nun wieder jenen Tätigkeiten nachgehen zu können, die zu ihrem Tagesgeschäft gehören. „Ich mache diese Arbeit sehr gerne und habe mich ja bewusst dafür entschieden. Es ist schön, dass das jetzt wieder mein tägliches Brot ist.“ Dazu gehört auch, dass die Kontrollen derzeit wieder intensiviert werden. Das Interesse an Informationsveranstaltungen und Schulungen von Seiten der Betriebe sei übrigens groß. Diese müssen aber eigenverantwortlich und eigenständig organisiert werden.
Bleibt eigentlich nur noch eine Frage, die sich der Laie sicherlich öfter stellt: Was ist der Unterschied zwischen kosmetischer und medizinischer Fußpflege? Der Beruf der Podologen gehört zu den Gesundheitsfachberufen. Ein Podologe ist in der Lage, so genannte Risikopatienten wie zum Beispiel Diabetiker fachgerecht zu behandeln und handelt somit therapeutisch und rehabilitativ. Bei der kosmetischen Fußpflege hingegen werden pflegerische und dekorative Maßnahmen am Fuß durchgeführt.