Vorschlagsliste für Jugendschöffen liegt auf
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Straubing-Bogen hat in seiner Sitzung am 04. Mai die Liste der Personen aufgestellt, die für die Kalenderjahre 2024 bis 2028 als Jugendschöffen für die Jugendkammer beim Landgericht Regensburg und als Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Straubing vorgeschlagen werden.
Die Vorschlagsliste liegt zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 15. Mai 2023 bis zum 22. Mai 2023 beim Landratsamt Straubing-Bogen, Amt für Jugend und Familie, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing, Zimmer 146, während der Öffnungszeiten des Amtes auf.
Das Landratsamt ist für den Publikumsverkehr wie folgt geöffnet:
Montag bis Freitag von 7.45 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll des Amtes für Jugend und Familie mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.