Besucherverkehr am Landratsamt ab 18. März nur noch per telefonischer Voranmeldung und Terminvereinbarung
In Bayern gilt seit Montag wegen der Corona-Pandemie der Katastrophenfall. Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, müssen soziale Kontakte weit möglichst gemieden und das öffentliche Leben verlangsamt werden. Daher sollen auch im Bereich des Landratsamtes Straubing-Bogen soziale Kontakte verringert werden und auf das notwendige Maß reduziert werden. Ab Mittwoch, 18. März, ist deshalb kein regulärer Besucherverkehr mehr möglich und das Landratsamt grundsätzlich für die Bevölkerung geschlossen. Dies gilt auch für die KFZ-Zulassung und die Führerscheinstelle.
Ausnahmen sind in den unbedingt nötigen dringendsten Fällen nur möglich nach telefonischer Voranmeldung und Terminvereinbarung. Auch dies gilt für alle Stellen im Landratsamt inklusive der KFZ-Zulassung und der Führerscheinstelle. Terminvereinbarungen in der KFZ-Zulassung sind möglich unter 09421/973-222, Terminvereinbarungen in der Führerscheinstelle unter 09421/973-179. Es werden in diesen beiden Bereichen derzeit nur Personen aus dem Landkreis Straubing-Bogen angenommen. Diese Regelungen gelten vorerst bis 30. März.
Sonstige Angelegenheiten sollen derzeit per Mail, telefonisch oder auf dem Postweg erledigt werden.
Die Bevölkerung wird für diese Regelung, die der Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch der Bevölkerung dient, um Verständnis gebeten.