„Eine wortreiche Unverbindlichkeit, die viele Fragen offen lässt“
„Der Bund und 14 Länder haben sich gestern auf wortreiche Unverbindlichkeit geeinigt und der Bundesgesundheitsminister verkauft dies als Revolution. Die Eckpunkte legen sich in den wenigsten Fragen fest und bleiben besonders im Hinblick auf die notwendige finanzielle Ausstattung zum Ausgleich aktueller Finanzierungsengpässe, aber auch zur Umsetzung der Reform, unverbindlich. Einziger positiver Aspekt ist aus unserer Sicht die Anerkennung der Krankenhausplanung als Länderaufgabe. Ich danke dem Bayerischen Staatsminister für Gesundheit und Pflege, dass er trotz der Befürwortung einer notwendigen Reform gegen das vorliegende Eckpunktepapier gestimmt hat und weiterhin vehement für eine flächendeckende Versorgung unserer Bürger einsteht“, so der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Landrat Thomas Karmasin, Fürstenfeldbruck, in einem ersten Kommentar zum Eckpunktepapier.
„Das Eckpunktepapier vermittelt den Eindruck, dass die notwendigen Krankenhäuser, die wir für die Versorgung der Menschen in der Fläche brauchen, vor der Insolvenz gerettet würden. Gleichzeitig soll es auf der Erlösseite für die Krankenkassen aber nicht teurer werden. Offen bleibt zudem die Definition eines „notwendigen“ Krankenhauses. Welche Konsequenzen dies für die Existenz der kleineren Krankenhäuser in der Fläche hat, ist noch nicht abschätzbar“, so der Landkreistagspräsident weiter.
„Die bayerischen Landrätinnen und Landräte haben mehrfach ihre Unterstützung für eine Reform des Gesundheitswesens mit Fokus auf eine strukturübergreifende Versorgung bekräftigt. Der Erhalt unserer Krankenhäuser in der Fläche ist für die ambulante und notärztliche Versorgung, die Ausbildung des Pflegepersonals und die Weiterbildung der Ärzte zentral. Wir brauchen eine Reform, welche erreichbare qualitativ hochwertige Krankenhäuser sichert, um im Zusammenwirken mit einer bedarfsgerechten ambulanten Struktur von Haus- und Fachärzten eine umfassende medizinische Versorgung der Bevölkerung anbieten zu können. Dazu bedarf es neben kurzfristiger Finanzhilfen vor allem einer Analyse der Auswirkungen der angedachten Reformschritte auf die bayerische Krankenhausstruktur, die der Bund aber entgegen seiner Zusicherungen ebenfalls noch nicht vorgelegt hat“, so Karmasin weiter.
Der Landkreistagspräsident ergänzte abschließend: „Etwas verwunderlich empfinde ich die Euphorie der Befürworter des Eckpunktepapiers. Wenn man sich ansieht, was wir mit unserer deutschen Gründlichkeit aus dem System der DRG-Fallpauschalen in den vergangenen 20 Jahren gemacht haben, stimmt einen die Detailliertheit der Eckpunkte sorgenvoll. Es wird eingangs von Entbürokratisierung als ein zentrales Ziel der Krankenhausreform gesprochen. Auf den weiteren 14 Seiten folgen dann aber zahlreiche Ankündigungen und Vorgaben zur Planung und Prüfung, die den Verwaltungsaufwand in den Krankenhäusern nicht absenken, sondern sicher noch einmal erhöhen werden. Wenn etwa bei den örtlichen Budgetverhandlungen zukünftig neben den abgesenkten DRG-Fallpauschalen und den Pflegebudgets auch das vorab festgelegte Vorhaltebudget mit berücksichtigt werden muss, wird das Geschäft für die Verhandler der Kassen und der Krankenhäuser sicher nicht leichter, sondern noch komplizierter. Auch das vorgeschlagene Transparenzgesetz zur Verbesserung der Patienteninformation wird nicht ohne Verwaltungsaufwand vollzogen werden können. Patienten mit planbaren Leistungen vertrauen im Alltag auf die Einschätzung ihres niedergelassenen Arztes, welches Krankenhaus geeignet ist. Im Notfall wird sich dagegen niemand vor der Einweisung Qualitätsberichte ansehen. Aufwand und Nutzen stehen hier nicht im richtigen Verhältnis!“