Landratsamt ab Montag, 27. Juli, wieder ohne vorherige Terminvereinbarung geöffnet

26. Juli 2020: Wichtig: Der kontaktlose Einwurf von Zulassungsanträgen ist NICHT MEHR möglich
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Nach den Corona-bedingten Einschränkungen wird das Landratsamt Straubing-Bogen ab Montag, 27. Juli, wieder ohne vorherige Terminvereinbarung zu den üblichen Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr geöffnet. Dies gilt für alle Aufgabenfelder einschließlich der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle.

Um Wartezeiten zu vermeiden, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, die Behördengänge nach Möglichkeit auf ein Minimum zu reduzieren und Ihre Anfragen, Anträge, etc. soweit als möglich weiterhin per Telefon, per Mail oder auf dem Postweg zu erledigen. Ein persönlicher Behördengang ist nicht in jedem Fall notwendig. Die Aufgabenbereiche, Ansprechpartner und Telefonnummern der Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen sind auf der Homepage des Landratsamtes (www.landkreis-straubing-bogen.de) unter Bürgerservice/A-Z zu finden.

Da in den Wartebereichen aus Infektionsschutzgründen nur eine beschränkte Zahl von Besuchern zugelassen werden kann, wird der Zugang zu der Kfz-Zulassungsstelle durch einen Sicherheitsdienst geregelt. Es ist davon auszugehen, dass es gegebenenfalls zu längeren Wartezeiten kommt, da jetzt viele Kfz-Zulassungen nachgeholt werden, die während des Lockdowns nicht möglich waren und aufgrund der Hygienevorschriften sich nur sieben Kunden gleichzeitig im Schalterbereich aufhalten dürfen. Bei einem größeren Andrang steht keine überdachte Wartemöglichkeit zur Verfügung. Die Bevölkerung wird gebeten, anfangs nur unaufschiebbare und dringende Kfz-Zulassungen zu tätigen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Kfz-Zulassungen von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Landkreis Straubing-Bogen und nicht aus anderen Landkreisen oder der Stadt Straubing vorgenommen werden. Kunden, die mehrere Anträge erledigen möchten (z.B. Autohäuser, Zulassungsdienstleister), können ihre Unterlagen nur abgeben und zu einem späteren Zeitpunkt wieder abholen. Insgesamt gibt es zwei farblich unterschiedlich markierte Wartebereiche – getrennt nach Händler und Abmeldungen sowie Zulassungen. Alle Kunden erhalten entsprechende Einlasskarten, ohne die eine Bearbeitung nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass der kontaktlose Einwurf von Zulassungsanträgen ab 22. Juli, 12.00 Uhr, nicht mehr möglich ist. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit, viele Zulassungsvorgänge auch von zu Hause aus online über das Bürgerservice-Portal des Landkreises abzuwickeln. Weitere Informationen sind am Schaukasten beim Eingang der Zulassungsstelle und auf der Homepage des Landkreises unter der Rubrik Zulassungsstelle einzusehen.

Außerdem wird um Verständnis gebeten, dass bei persönlichen Vorsprachen im gesamten Landratsamtsgebäude und den Außenstellen weiterhin die Maskenpflicht und das Mindestabstandgebot von 1,50 Metern besteht. Personen, die erkennbar Symptome einer infektiösen Atemwegserkrankung (Husten, Fieber) aufweisen oder in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einer am Corona-Virus erkrankten Person hatten, dürfen das Landratsamt nicht betreten.