Lebensmittel- und Fleischhygienerecht
31 – 5620 –
Vollzug des Lebensmittel-/Fleischhygienerechts;
Neueinteilung von Fleischhygienebezirken bzw. Personelle Veränderung bei den amtlichen Untersuchungen im Bereich der
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Verwaltungsgemeinschaft Mitterfels
(= FlH-Bezirke: Gemeinde Ascha, Gemeinde Falkenfels, Gemeinde Haselbach und Markt-Gemeinde Mitterfels)
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Verwaltungsgemeinschaft Stallwang
(= FlH-Bezirke: Gemeinde Loitzendorf, Gemeinde Rattiszell I und II und Gemeinde Stallwang)
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Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf
(= FlH-Bezirke: Gemeinde Hunderdorf I und II, Gemeinde Windberg und Gemeinde Neukirchen)
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Gemeinde Haibach
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Gemeinde Konzell
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Gemeinde Rattenberg
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Gemeinde Sankt Englmar
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Gemeinde Wiesenfelden
Die nach der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 (Artikel 4 und 5 sowie Anhang I) vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungs- und Überwachungsaufgaben einschließlich der Hygieneüberwachung in den o.g. Fleischhygienebezirken werden gemäß der beiliegenden Zusammenstellung, welche Bestandteil dieser Verfügung ist, geregelt.
Diese Verfügung gilt ab 01.05.2016 und bis auf Weiteres bzw. solange, bis sie widerrufen oder aufgehoben wird.
Straubing, 15.04.2016
Landratsamt Straubing-Bogen
gez.
Laumer
Landrat